Informationen zu der bevorstehenden Fusion der VG Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll – Teil 1

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Matthias Pauly

seit Jahren beschäftigt die „Kommunal- und Verwaltungsreform“ auf der Ebene der Verbandsgemeinden viele Kommunen in Rheinland-Pfalz. Eine Reihe von Gebietsänderungen wurden auf „freiwilliger Basis“ oder mit „gesetzlichem Zwang“ des Landesgesetzgebers bereits vollzogen. Im Landkreis Vulkaneifel, konkret im Bereich der Verbandsgemeinden (VG) Hillesheim, Obere Kyll und Gerolstein, laufen Diskussionen und Verhandlungen zu verschiedenen Konstellationen seit 2011 – bisher ohne abschließendes Ergebnis.

In den letzten Wochen und Monaten haben u.a. auf Initiative der Landtagsabgeordneten aus dem Vulkaneifelkreis und des Landrates nochmals Beratungen über eine sog. „Dreierfusion“ stattgefunden. Die zuständigen Gremien der drei VGs haben dem Verhandlungsergebnis und damit einer „freiwilligen Fusion“ zum 01.01.2019 zugestimmt. Der Inhalt der vorgesehenen Fusions-vereinbarung wird auf der Internetseite www.gerolstein.de in einer Präsentation dargestellt. Damit ist ein erster wichtiger Schritt getan. Im weiteren Verfahren werden die Städte und Ortsgemeinden in den drei VGs zu der Fusionsvereinbarung angehört, bevor beim Land eine entsprechende gesetzliche Regelung vorbereitet, beraten und beschlossen wird. Erst danach wird die Gebietsänderung (voraussichtlich zum 01.01.2019) rechtswirksam. Wir wollen in einer kleinen Artikelserie an dieser Stelle den Inhalt der Fusionsvereinbarung gerne näher erläutern und dabei insbesondere die Sichtweise der VG Gerolstein darstellen. Zunächst allerdings ein kleiner Rückblick:

Zum Hintergrund
Das Land Rheinland-Pfalz hat in dem sog. „Ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ vom 28.09.2010 definiert, für welche Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden ein Gebietsänderungsbedarf mit dem Ziel einer „Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft“ besteht. Der Gesetzgeber sieht einen solchen Änderungsbedarf in der Regel für Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnern. Die VGs Hillesheim und Obere Kyll haben jeweils weniger als 9.000 Einwohner. Gesetzliche Ausnahmegründe, die trotz Unterschreiten der Einwohnergrenze für eine Selbständigkeit dieser beiden VGs sprechen, liegen nach Ansicht des Landes nicht vor.

Für die VG Gerolstein mit rd. 13.500 Einwohnern besteht kein gesetzlicher Gebietsänderungsbedarf. Unabhängig davon war und ist die Verbandsgemeinde Gerolstein bereit und daran interessiert, sich auf freiwilliger Ebene mit den Nachbarverbandsgemeinden über eine gemeinsame Zukunft zu verständigen und in eine neue leistungs- und wettbewerbsfähige Verbandsgemeinde einzubringen.

Die aktuelle Situation
Bis Mitte diesen Jahres wurde zwischen den beteiligten Verbandsgemeinden und auch beim Land ein Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein sowie der Gemeinden Birgel, Lissendorf und Steffeln (VG Obere Kyll) favorisiert; die übrigen 11 Gemeinden der VG Obere Kyll sollten – über die bestehende Kreisgrenze hinweg – in die Verbandsgemeinde Prüm eingegliedert werden. Dieser „kreisübergreifenden Gebietsänderung“ stehen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber, so dass dieser Gesetzentwurf im Landtag „gestoppt“ wurde. Zeitgleich erging die Aufforderung an die VGs nochmals über eine „Dreier-Lösung“ zu verhandeln und ein Beratungsergebnis bis zum 31.10.2017 herbeizuführen.

Das Verhandlungsergebnis und die zustimmenden Beschlüsse der drei VGs liegen seit Mitte Oktober vor. Der VG-Rat Gerolstein hat der Fusionsvereinbarung einstimmig zugstimmt. Alle Fraktionen und Ratsmitglieder begrüßen diese „große“ Lösung ausdrücklich und sehen darin eine dauerhafte Stärkung der „mittelzentralen Funktion“, die die Stadt Gerolstein für die Region wahrzunehmen hat. Bei den Beratungen in den VG‘s Hillesheim und Obere Kyll wurden hingegen „Gegenstimmen“ laut, die unterschiedlich motiviert sein dürften. Die ablehnenden Positionen an der Oberen Kyll werden in erster Linie mit dem nach wie vor bei vielen Bürgerinnen und Bürgern bestehenden Wunsch nach einer Eingliederung in die VG Prüm begründet; dabei stehen die „landsmannschaftliche Verbundenheit“ und die räumliche Nähe zu Prüm sicherlich im Vordergrund.

In der VG Hillesheim befürchten einige der Verantwortungsträger einen Verlust der kommunalen Infrastruktur und der eigenen Identität, verbunden mit einer Dominanz der bisherigen Verbandsgemeinde Gerolstein. Die Lokalpresse zitiert verantwortliche Personen mit Aussagen, wonach „man sich in den Verhandlungen von Gerolstein mehr Sachdiskussion und weniger Machtdemonstration gewünscht hätte“. Eine solche Aussage ist für die Gerolsteiner Verhandlungsgruppe nicht nachvollziehbar: die VG Gerolstein hat sich in den verschiedenen Verhandlungsrunden auf die rechtsverbindlich unterzeichnete Vereinbarung vom Mai 2016 bezogen, die eine „Zweierfusion“ der VG Hillesheim und Gerolstein vorsah. Im Verhältnis zur VG Hillesheim sind diese Absprachen inhaltlich unverändert in die jetzige Fusionsvereinbarung übernommen worden. Das Festhalten an einem bestehenden Vertrag ist aus Sicht der VG Gerolstein ein Zeichen von Verlässlichkeit und Vertragstreue.

Die neue „Verbandsgemeinde Gerolstein“
würde aus 36 Ortsgemeinden und 2 Städten bestehen mit insgesamt rd. 30.800 Einwohnern auf einer Fläche von rd. 455 qkm. Bei der Einwohnerzahl würde die neue VG Gerolstein künftig zu den „TOP 5“ in Rheinland-Pfalz gehören und läge bei der Fläche auf Platz 2 (hinter der VG Prüm mit 465 qkm).
In weiteren Artikeln wollen wir in den kommenden Wochen den Inhalt der Fusionsvereinbarung vor-stellen und die Auswirkungen und die Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gemeinden erläutern.

Ihr Matthias Pauly, Bürgermeister

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