Daun. Mit der Neufassung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes wurden alle Bestellungen von Bezirksschornsteinfegermeistern auf den 31.12.2014 befristet. So mussten sich auch die „altgedienten“ Schornsteinfegermeister erneut um ihre angestammten Bezirke bewerben und wurden, wie nicht anders erwartet, von der ADD Trier in Ihren Ämtern bestätigt. Der Landkreis Vulkaneifel konnte sie daher ab dem 01.01.2015 für die Dauer von sieben Jahren erneut zu Bezirksschornsteinfegern bestellen.