Neue Tourismus-Abgabe sorgt in Daun für reichlich Gesprächsstoff

Daun. Ja, Touristen beleben mit Umsätzen im Hotel- und Gastgewerbe, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen indirekt die Stadtsäckel der Kommunen. Dafür entrichten die Hotels vielerorts sogenannte Kurtaxen und andere Gewerbebetriebe eine Fremdenverkehrsabgabe. Diese Gelder fließen an die Kommunen. In der Stadt Daun haben Einzelhandel, Gastronomie und Ärzte bisher mit einer Tourismuspauschale in den Stadtsäckel beigetragen, während die Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung und Person über die sogenannte Kurtaxe abrechnen konnten.    

Fakt ist, um Touristen in die Stadt Daun locken zu können, muss diese erst einmal attraktiv sein und investieren in funktionierende Infrastrukturen, wie zum Beispiel  in Schwimmbäder, Kneippanlagen, eventuell ein funktionierendes Kur- und Badehaus, öffentliche Plätze, öffentliche Toiletten, Rad- und Wanderwege und vieles mehr, was zur Infrastruktur eines sogenannten „Heilklimatischen und Kneipp-Kurort gehört. In Zeiten leerer Kassen, hat nun auch die Kreisstadt Daun diese relativ neue, per Landesregierung gesetzlich geregelte Tourismus-Abgabe als Einnahmequelle für sich entdeckt. Mit der bisherigen Regelung war man anscheinend nicht mehr zufrieden. Das Thema wurde im Stadtrat sehr kontrovers diskutiert, aber schlussendlich mit knapper Mehrheit beschlossen.

Mit diesem Beschluss des Stadtrates vom 24. November 2016 waren somit alle potentiellen Beitragspflichtigen einer Auskunftspflicht unterworfen. Ob sich die Stadt damit einen Gefallen tut, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wurden dieser Tage die Dauner Gewerbebetriebe mit einem Daten-Erhebungsbogen angeschrieben, mit dem man teilweise sensible Daten abfragt. Datenschutz hin, Datenschutz her, die Angabe der Adresse, Telefon-Nummer,
Mailadresse, Homepage und Angaben zur Erwerbstätigkeit liegen im Grunde der Stadt seit der Gewerbeanmeldung eines jeden Gewerbebetriebes vor. Ob man allerdings Umsatzzahlen als Größe für die Ermittlung eines Tourismusbeitrag braucht, ist eher fraglich. Gleich im ersten Schreiben mit „Geldbußen bis zu zehntausend Euro“ zu drohen, sollten die Angaben nicht gemacht werden, dürfte den meisten Gewerbetreibenden sauer aufgestoßen sein. Das Ende vom Lied wird sein, dass Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Handel womöglich die Preise anheben werden und an die Kunden weitergeben. Viele Gastronomiebetriebe sind bereits an ihrer Belastungsgrenze, was Sonderabgaben betrifft. Will man ernsthaft deren Existenz riskieren?

Hintergrund:

Die Landesregierung im rheinland-pfälzische Landtag hatte im Dezember 2015, damals noch mit Rot-Grüner Mehrheit eine neue sogenannte Tourismusabgabe per Gesetz beschlossen, das seit
1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Zur Kasse gebeten werden jetzt alle Unternehmen, die vom Tourismus profitieren. Dazu gehören neben Hotels, Pensionen, Anbieter von  Ferienwohnungen und Gaststätten auch fast alle Gewerbebetriebe mit und ohne Ladengeschäft. Die meisten Kommunen im Land fordern die neue Touristenabgabe überhaupt nicht von ihren Gewerbesteuerzahlern. Das liegt nämlich im Ermessen der jeweiligen Kommune. Bisher haben in Rheinland-Pfalz nur anerkannte Kur- und Erholungsorte mit funktionierender Infrastruktur eine Tourismusabgabe von ihren Gewerbebetrieben gefordert.

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