Sechs neue Stiftungen unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel

Gemeinsam Gutes tun!

Daun. Viele Menschen verbinden mit einer Stiftung große Vermögen, aus denen dank regelmäßiger Ausschüttungen dauerhaft gemeinnützige Projekte und Einrichtungen unterstützt werden. Um auch den Menschen in der Vulkaneifel dieses auf einfache Art und Weise und mit kleineren Beträgen zu ermöglichen, wurde vor einem Jahr die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel gegründet. Die Kreissparkasse Vulkaneifel kann jetzt einen überaus erfolgreichen Start ihrer Stiftergemeinschaft vermelden.

„Mittlerweile haben sich unter dem Dach unserer Stiftergemeinschaft sechs neugegründete Stiftungen eingefunden, die alle für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises Vulkaneifel Gutes tun wollen“, so KSK-Vorstandsvorsitzender Dietmar Pitzen.
Im Einzelnen sind dies die „Bürgerstiftung des Landkreises Vulkaneifel“, „Bürgerstiftung Gesunde Verbandsgemeinde Daun“, „Stiftung des Rotary Club Daun Eifel“, „Stiftung „Bürger für Bürger“, „Stiftung der Musikschule Landkreis Vulkaneifel“ und die „Klaus Thiering Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit“.

Die Stiftungsvertreter gemeinsam mit den Sparkassenvorständen und den Fachleuten, wenn es um Stiftungen geht.

„Das ist für den kurzen Zeitraum eine qualitativ hohe und sehr erfreuliche Anzahl.“ Sie unterstreicht, dass die Kreissparkasse Vulkaneifel ihren Auftrag, die Region zu fördern, seit jeher sehr ernst nimmt und ihn verantwortungsbewusst umsetzt. Jeder Bürger kann sich individuell und unbürokratisch unter dem Dach der neuen Stiftergemeinschaft beteiligen. In Anbetracht der vielen engagierten Institutionen, gemeinnützigen Vereinen und Menschen, die ehrenamtlich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wirken, kann jetzt jeder mit den Stiftungen in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel diese gemeinnützigen Leistungen finanziell und nachhaltig stärken.
Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse. Die Stiftergemeinschaft stellt die ideale Basis für stifterisches Engagement dar. Gemeinsam mit der Sparkasse und weiteren, gleichgesinnten Bürgern fördert sie die Heimat mit den Erträgen aus den individuellen Stiftungsfonds. Das Vermögen der Stiftungsfonds bleibt dauerhaft erhalten, die Erträge fließen jedes Jahr den ausgewählten gemeinnützigen Organisationen zu. Das Prinzip des Stiftungsfonds ist vergleichbar mit einer persönlichen Einliegerwohnung in einem großen Stiftungshaus, das von der Sparkasse errichtet worden ist. Und je mehr Bürger eine Einliegerwohnung einrichten, desto größer wird das Haus, getreu dem Motto: Gemeinsam sind wir stark, gemeinsam bewegen wir unsere Region.

Welche Zwecke kann der Stifter verfolgen?
Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Unsere Region bietet eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die sich über die Unterstützung freuen: Angefangen bei den Kindergärten und Schulen, über die Caritas- und Diakonieeinrichtungen bis hin zu den Tierheimen und den Kultureinrichtungen. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke:
· Mildtätigkeit
· Wissenschaft und Forschung
· Jugend- und Seniorenhilfe
· Kunst und Kultur
· Denkmalschutz und Denkmalpflege
· Erziehung, Volks- und Berufsbildung
· Naturschutz und Landschaftspflege
· Tierschutz.

Ab 25.000 Euro kann eine eigene Treuhandstiftung errichtet werden. Es besteht die Möglichkeit dieser einen eigenen Namen zu geben und man kann den konkreten Stiftungszweck selbst auswählen. Das Vermögen bleibt langfristig unter dem Dach der Stiftergemeinschaft erhalten. Die Erträge werden nach den Vorgaben des Stifters ausgeschüttet. Wahlweise kann auch ein Kapitalverbrauch ermöglicht werden. Spenden an die Treuhandstiftung können direkt an die gewünschten gemeinnützigen Empfänger weitergegeben werden. Eine steuerneutrale Vermögensübertragung (keine Schenkungs-/Erbschaftsteuer) ist möglich. Der Gesetzgeber gewährt Stiftern zusätzlich zu Lebzeiten weitreichende steuerliche Vorteile. Darüber hinaus ist die Stiftergemeinschaft von sämtlichen Ertragssteuern befreit.
Natürlich können auch diejenigen, denen es nicht möglich ist eine eigene Stiftung zu gründen, durch Spenden und Zuwendungen an die vorhandenen Stiftungen der Stiftergemeinschaft Gutes für die Vulkan-
eifel bewirken.

Stiftungszuwendungen sind sowohl zu Lebzeiten als auch per Testament möglich. Personen, die an einer Zustiftung oder Spende Interesse haben, können sich bei Fragen an die Berater der Kreissparkasse Vulkaneifel wenden. Weitere Informationen gibt es unter www.ksk-vulkaneifel.de und unter Telefon 06592 935 1242.

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