Was passiert eigentlich mit den Einnahmen durch Radar-Blitzer?

Durch die Verwarnungs- und Bußgelder auf deutschen Straßen fließen Unmengen an Geldern in die Kassen der Bundesländer. Beispielsweise kamen in Rheinland-Pfalz in 2014 mehr als 30,5 Millionen Euro zusammen. Nicht verwunderlich, kann doch ein Verstoß zum Beispiel gegen die Höchstgeschwindigkeit den Verkehrssünder schnell mal um die 700 Euro kosten.

Aber in welchen Kassen landet das Geld tatsächlich? In Teer für die Beseitigung von Schlaglöchern oder  weiße Farbe für neue Fahrbahnmarkierungen wird jedenfalls so gut wie nichts investiert. Das ist ein riesen Skandal.

Was passiert mit den Bußgeldern? 

Immer wieder wird der Polizei vorgeworfen, mit den Radarkontrollen Geld machen zu wollen. Dabei haben die Beamten nichts von den Einnahmen. Das Geld wird über die Einzugsbehörden dem Staatshaushalt zugeführt. Die Geldhoheit obliegt also dem rheinland-pfälzischen Innenministerium.

Das Geld wird dementsprechend nicht in die Polizei oder den Verkehr investiert. Es geht quasi auf das Konto von Herrn Lewentz; er verteilt es dann weiter. 

Die Einnahmen bekommen in der Regel die Kommunen und werden von dort aus in unterschiedliche Richtungen zerstreut. Eine eindeutige Zuweisung der Einkünfte durch die Verkehrsüberwachung sowie die anschließende Verwendung der Gelder ist daher schwer bis gar nicht aufzeigbar.

In den meisten Fällen sanieren die Kommunen ihre maroden Haushalte damit. Das Geld wird sozusagen schon Anfang eines jeden Jahres fest eingeplant. Fakt ist, die Kommunen sind nicht verpflichtet, das Geld, welches sie durch die Verkehrsüberwachung einnehmen auch wieder in dieselbe zu investieren.

Wofür die Gemeinden das Geld ausgeben, bleibt ihnen überlassen. Grundlage für diese Regelung ist das deutsche Grundgesetz.


Das Grundgesetz garantiert in Art. 28 Abs. 2 die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Dort heißt es:

“Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.


Knapp 6500 Autofahrer wurden beispielsweise innerhalb der ersten vier Tagen mit dem mobilen Radar-Mess-Anhänger kurz vor der AB-Ausfahrt Wittlich geblitzt. Die Einnahmen waren sicherlich nicht unerheblich. Mehr als 200.000,- Euro dürften so in kürzester Zeit zusammengekommen sein.

Keine Frage, wer Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kauf nimmt, muss mit den Konsequenzen rechnen. Die Polizei tut nur ihre Pflicht. Die Stadt Trier hat im vergangenen Jahr rund zwei Millionen Euro durch Verwarnungs- und Bußgelder eingenommen. Dort kümmern sich inzwischen städtische Mitarbeiter um die lukrative Art den Stadthaushalt zu entlasten. Mit rund 550.000,- Euro will die Stadt Trier ihr defizitäres Theater subventionieren. Der größte Batzen fließt in den allgemeinen Haushalt der Stadt.

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