Wirtschaftsminister Wissing veröffentlicht Förderaufruf für Investitionen in Grundversorgung des ländlichen Raum

Im Rahmen des LEADER-Ansatzes stellt das Land in diesem Jahr weitere 3,13 Millionen Euro für neue Projekte zur Verfügung. Damit werden die Strategien der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) unterstützt, die Lebensbedingungen im ländlichen Raum bedarfsgerecht zu unterstützen. Diese Auswahl der Vorhaben liegt nach dem Bottom-up-Prinzip bei den LAG. Sie legen außerhalb der typischen Pflichtaufgaben den regionalen Bedarf fest. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den beiden LAG der Nationalparkregion.

„Mit den beiden Förderbausteinen schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz für Vorhaben, die die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung  sichern, ausbauen und verbessern“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Die LAG haben in ihren Entwicklungsstrategien den Bedarf und die Ideen aufgezeigt. Gerade auch in der Nationalparkregion seien dies wichtige Ansätze, um die regionale Entwicklung voranzubringen, so Wissing

Die „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ stellt kleinen Unternehmen bis zehn Mitarbeiter bis zu 200.000 Euro Zuschuss für Investitionen (etwa im Bereich des Ernährungshandwerks) in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich der projektbezogenen Beratungsleistungen oder Leistungen von Ingenieuren oder Architekten zur Verfügung.

Mit dem Baustein „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ werden Investitionen (kleinere Nahversorgungseinrichtungen) gefördert, die einen Gemeinnutzen haben. Anträge können Kommunen, Vereine aber auch sonstige natürliche wie juristische Personen in den LEADER-Regionen stellen.

Mit dem Förderaufruf im LEADER-Ansatz des Entwicklungsprogramms EULLE der ELER-Verwaltungsbehörde werden diese zwei neuen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit den bisherigen Ansätzen des Förderprogramms lokale ländliche Entwicklung im LEADER-Ansatz zu dem neuen FLLE 2.0 zusammengefasst.

Die Landesregierung stärkt zum einen den LEADER-Ansatz und rundet zum anderen im Entwicklungsprogramm EULLE die bestehenden Angebote ab. Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderprogramm, Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Förderung von Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe außerhalb des Agrarbereichs, Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten) und den überbetrieblichen Maßnahmen (bspw. ländliche Bodenordnung, landwirtschaftlicher Wegebau) steht damit allein im Entwicklungsprogramm EULLE den Regionen ein abgestimmter Instrumentenkasten der ländlichen Entwicklung zur Verfügung.

 

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