Berlin (dpa) – Bei den staatlichen Energiepreisbremsen sind Nachbesserungen für Unternehmen etwa aus der Gastronomie geplant, die von pandemie- oder flutbedingten Schließungen betroffen waren. Das verlautete heute aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums.
Bisher werde bei den Energiepreisbremsen für Firmen der Verbrauch des Jahres 2021 als Referenzgröße herangezogen. 2021 habe der Verbrauch jedoch durch die Folgen der Pandemie und der verhängten Schutzmaßnahmen in vielen Branchen deutlich unter dem normalen Niveau gelegen, hieß es. Ein Beispiel sei das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hinzu komme die Situation von Unternehmen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die von den Auswirkungen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 betroffen waren. Weiterlesen