Gleichstellungsbeauftragten stellen neue Minijob-Broschüre vor

Bernkastel-Wittlich/Trier. Frauen arbeiten besonders häufig in Teilzeit. Dies spiegelt sich besonders deutlich im Bereich von Minijobs. Aber auch hier gilt das Arbeitsrecht. In rechtlicher Hinsicht gelten für Beschäftige in Minijobs die gleichen Rechte und Ansprüche wie bei Vollzeitbeschäftigten. Die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier stellen am 22. September um 17:00 Uhr in der Kreisverwaltung in Trier die neue Minijob-Broschüre vor. Maud Gladen, Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht informiert in einem Vortrag über die wichtigsten Regelungen aus den Bereichen Steuerrecht und Sozialversicherung, die für Beschäftigte in Minijobs gelten. Neben dem Anspruch auf Mindestlohn klärt sie auch über Rechte bei Krankheit und Schwangerschaft bis hin zu Riester-Förderung auf und erläutert die komplizierten Arbeitsrechtsregelungen.

Im Anschluss an die Veranstaltung erhalten Interessierte kostenfrei die Minijob-Broschüre, die mit ihren konkreten Informationen eine wichtige Argumentationshilfe für die Durchsetzung von Rechten für Minijobberinnen und Minijobber ist. Informationen zu Beratungsstellen, Ämter, Interessenvertretungen und kommunale Ansprechpartner runden die Broschüre ab. Die Broschüre eignet sich auch als informative Handreichung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung bei Gabriele Kretz, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571/14-2255, E-Mail: Gabriele.Kretz@Bernkastel-Wittlich.de.

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