Stellungnahme zum Bauleitplanungsverfahren Schießzentrum Landscheid

USAMU soldier, Sgt. Vincent Hancock is a two-time Olympic Gold medalist in Skeet shootingDas geplante Großschießzentrum auf der gemarkung von Landscheid heizt die Gemüter mächtig auf. Die wenigen Befürworter haben offensichtlich ohne Bürgerbefragung eine Siduation geaschhaffen,  an der nachfolgende Generationen zu knabbern haben.  Dieses ein Projekt wird dem Gemeinwohl  mehr schaden, als man sich vorstellen kann. Lesen Sie bitte an dieser Stelle die sachliche Stellungnahme eines Mediziners aus der Region, gerichtet  an den amtierenden Bürgermeister  Holkenbrink:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Holkenbrink,

“ Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso bekämpfen müssen wie die Pest oder Cholera“ – vor mehr als hundert Jahren hat Robert Koch bereits das Problem Lärm weitsichtig erkannt und beschrieben. Lärm ist ein Problem mit hoher gesundheitlicher Relevanz, das mittlerweile von vielen Seiten unumstritten ist.

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Im Jahre 2011 hat die WHO in einer Publikation darauf hingewiesen, das durch Lärm in Europa tausende gesunde Lebensjahre verlorengehen ( diese Publikation wurde von der British Medical Association in die Liste der wichtigsten epidemiologischen Publikationen aufgenommen).

Lärmbelastungen führen zu Aufmerksamkeits- und Stressreaktionen. Der Mensch reagiert auf Lärm bewusst und unbewusst.  Schall ist die physikalische Größe, Lärm ist der Schall, der vom Menschen als störend empfunden wird und zu gesundheitlichen Störungen führt. Lärmbelästigung führt zu einer erhöhten Ausschüttung von Stresshormonen ( Kortison, Adrenalin, Noradrenalin u.a. ), diese wiederum erhöhen bei andauernder Lärmbelastung die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen, insbesondere die Entstehung von Gefäßverkalkungen mit der Folge eines Herzinfarkts oder Hirnschlags. Bisher sind ca. 45 % aller Todesursachen Herz – und Kreislauferkrankungen, dies wird in Folge von Lärmeinwirkungen dann noch bedeutender sein.

Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse von Studien ist davon auszugehen, das eine Zunahme der lärmbedingten Erkrankungen bei einem Schallpegel von > 50 Dezibel auftritt.

Hiervon zu unterscheiden sind akute Hörstörungen, wie zum Beispiel Hörsturz, Tinnitus und Knalltrauma, diese Störungen kommen häufig infolge massiver Schallexposition ( Rockkonzert, Schießen ohne Hörschutz, Walkman mit voller Lautstärke etc. ).

Jochen Flasbarth, ehemaliger Präsident des Umweltbundesamts hat Lärm als das am stärksten unterschätzte Umweltthema in Deutschland  beschrieben. Das Umweltbundesamt weist schon lange darauf hin ( wie Herr Norbert Schmidt von der SGD Nord bei der Bürgerversammlung in Landscheid ebenfalls betonte ), dass die derzeitigen Lärmgrenzwerte als zu hoch anzusehen sind und fordert 40 Dezibel als anzustrebenden  oberen Richtwert. Derzeit sind in Gebieten mit vorwiegend Wohnungen 55 Dezibel und in Gebieten mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen ( wie in den bäuerlich geprägten Gemeinden Musweiler, Großlittgen, Burg, Minderlittgen, Hupperath, Hof Hau, Hof Raskop ect. ) 60 Dezibel als Obergrenze gesetzlich vorgeschrieben.

Das Kloster Himmerod wurde im Rahmen des Lärmgutachtens Großlittgen gleichgesetzt. Das viele Jahrhunderte alte Kloster ist jedoch in keiner Weise einem Gebiet mit teilweiser gewerblicher Nutzung gleichzusetzen. Das Kloster ist schon seit der Gründerzeit ein Ort der Stille und ist bezüglich der Richtwerte einem Kur- und Sanatoriumsbereich gleichzusetzen mit oberen Tagrichtwerten von 40 (  Wohnbereich im Klostergelände ) bzw. 45 Dezibel als Obergrenze tagsüber und 30 ( Wohnbereich im Klostergelände ) bzw. 35 Dezibel in der Nacht. Diese Schallpegel entsprechen dem Brummen eines Kühlschranks am Tag ( 40 Dezibel ) und Flüsterm in der Nacht ( 30 Dezibel ).

Eine Schießanlage ( 160 Dezibel bei einem Gewehrschuss in Mündungsnähe ) in der Umgebung eines Klosters ist somit undenkbar und das Kloster genießt meines Erachtens Bestandschutz.

Im Rahmen der Führsorge hat die Politik die Pflicht, den Bürger vor gesundheitsschadendem Lärmeinfluss zu bewahren, gerade auch dann, wenn kein Gemeinwohl zu erwarten ist.

Bei den bisherigen Untersuchungen gab es Gutachten mit Schallmessungen, Gutachten zum Schutzgut Tier und Pflanze aber kein neutrales, umweltmedizinisches Gutachten zum Schutzgut Mensch, die Einwirkung auf den Menschen wurden nicht untersucht und umweltmedizinisch bewertet.  Der zu schützende Mensch, um den es eigentlich geht, wurde möglicherweise bewusst vergessen, weil die zu erwartenden Ergebnisse der Auswirkungen einer nicht eingehausten Schießanlage in der Nähe von Gemeinden und Dörfern auf das Schutzgut Mensch die Diskussion für eine solche Anlage erst gar nicht zugelassen hätten.

Aus ärztlicher Sicht ist es unverantwortlich, der hier geplanten Lärmbelastung der hiesigen Bevölkerung tatenlos zuzusehen. Die Menschen hier, aber auch Urlauber und Wanderer  wollen in Ruhe ihre Zeit auch in der freien Umgebung verbringen. Mittlerweile gibt es eine eindeutige Datenlage, dass Lärm gesundheitsschädigend ist. Eine entsprechende umweltmedizinische Begutachtung ist von daher zu fordern.

Mit großer Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass das Gutachten zur Auswirkung auf die Natur in unmittelbarer Nähe zu den einzigartigen Feuchtbiotopen kein wesentliche Auswirkungen festgestellt hat.. Ein Gutachter, der den nächtlichen Besuch der geschützten Wildkatze nicht erkennt oder gar die seltene Turteltaube nicht beschreibt, muss in seiner Qualifikation doch sehr bezweifelt werden. Hier sind die Aussagen von unabhängigen Naturkundlern doch sehr viel aussagekräftiger, als das von Herrn Ostendorf bezahlte Gutachten.

Das Schießzentrum muss entweder eingehaust werden, oder besser noch an einem anderen, geeigneteren Ort errichtet werden.

Dr. Matthias Schilling

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