Steigen bald die Müllgebühren nach Rechtsstreit um Papierabfälle?

Verpackungen machen spätestens seit den 1980er Jahren einen Großteil des Abfalls aus. Aus diesem Grunde wird seit 1991 über die Verpackungsverordnung geregelt, dass diejenigen, die die Verpackungen in den Verkehr bringen, auch dafür sorgen, dass sie verwertet werden. Die sogenannten Befüller der Verpackungen mussten – so der Wille des Gesetzgebers – neben der Müllabfuhr ein zweites Sammelsystem aufbauen.

Das war die Geburtsstunde des dualen Systems und des Gelben Sackes. Seitdem werden Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und miteinander kombinierte Verpackungsmaterialien über die gelben Säcke eingesammelt. Verpackungen aus Papier, wie z. B. die Zuckertüte oder der Schuhkarton werden über die Blauen Tonnen eingesammelt. Nun gibt es genau über diese Verpackungen aus Papier und Karton einen Streit zwischen einem der inzwischen auf zehn angewachsenen dualen Systembetreibern und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)

Der A.R.T. investiert zum Einsammeln und Transportieren des Altpapiers in die Blauen Tonnen, die Fahrzeuge und das Personal. Dafür wurde ihm von dem Systembetreiber Zentek GmbH & Co. KG (Zentek) anteilig der Aufwand bezahlt. Umgekehrt wurde die Zentek an den Erlösen des vermarkteten Altpapiers beteiligt. Seit dem 01.01.2013 weigert Zentek sich aber, dem A.R.T. eine Kostenerstattung für seinen Aufwand zu zahlen. Deshalb ging der A.R.T. vor Gericht und hat die Kosten, die nach Abzug der Erlöse, deren Höhe mit den anderen dualen Systembetreibern vertraglich vereinbart wurde, für die Einsammlung des Papiers noch übrigblieben, eingeklagt.

In erster Instanz verloren

Das Landgericht Köln fällte ein weitreichendes Urteil: Es entschied, dass der A.R.T. dem Systembetreiber Zentek nicht nur seine Papiererlöse aus dem Jahr 2013 offenlegen müsse, sondern verpflichtete den A.R.T. zudem dazu, dem Systembetreiber zukünftig das für ihn eingesammelte Papier herauszugeben. Allerdings werden über Blaue Tonnen zu über 75 % Zeitungen, Zeitschriften und andere Nicht-Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton eingesammelt. Die Verpackungen dagegen machen weniger als ein Viertel aus. Da es auch nach Ansicht des Gerichts zu aufwendig ist, diesen kleinen Verpackungsanteil über hochtechnisierte Sortieranlagen auszusortieren, könnte Zentek vom A.R.T. anteilig ein Gemisch aus Verpackungen und Nichtverpackungen bekommen. Dabei ist allerdings zu bemerken, dass Zeitungen und Zeitschriften einen wesentlich höheren Erlös bringen als die Verpackungen.

Darüber hinaus entschied das Gericht, dass der A.R.T. die tatsächlich entstandenen Einsammlungskosten nur noch gegen Nachweis und erst im Nachhinein einfordern darf. „Wenn wir die Verpackungen aussortieren oder Zentek ein höherwertiges Papiergemisch übergeben müssen als wir es für den Systembetreiber eingesammelt haben, ist das für uns ein finanzieller Schaden“, erklärt A.R.T.-Verbandsdirektor Max Monzel. Außerdem werde die Menge, die der A.R.T. bisher vermarkten konnte, deutlich kleiner. „Je kleiner die Menge ist, die wir am Markt platzieren wollen, desto schlechter sind die Chancen, einen guten Preis zu erzielen“, stellt Monzel fest. „Sofern das Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig wird, ist davon auszugehen, dass nicht nur Zentek, sondern auch die anderen neun Systembetreiber sich dieser Vorgehensweise anschließen werden“, prognostiziert Monzel.

Bürgerinnen und Bürger zahlen drauf

Mit diesem Urteil werde nach Ansicht des A.R.T.-Chefs ein negativer Trend fortgesetzt. Dessen Zeche müssten am Ende die Bürgerinnen und Bürger zahlen. Seiner Ansicht nach werden den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Abfälle, die sich gut vermarkten lassen und einen positiven Einfluss auf den Gebührenhaushalt haben, mehr und mehr entzogen. Begonnen habe dies bereits mit dem Gerichtsurteil in Sachen Krankenhausabfälle. Um dieser Tendenz, die auch auf die Gebühren einen maßgeblichen Einfluss habe, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entgegenzutreten, hat der A.R.T. Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Köln eingelegt.

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