Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!

Broschüre mit Informationen und Tipps zur geringfügigen Beschäftigung

Frauen arbeiten häufig in Teilzeit. Dies spiegelt sich besonders deutlich im Bereich von Minijobs. Aber auch hier gilt das Arbeitsrecht.

In rechtlicher Hinsicht darf es für Beschäftigte in Minijobs keine Benachteiligung gegenüber Vollbeschäftigten geben. Die überarbeitete Broschüre, herausgegeben von den Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und des Eifelkreises Bitburg-Prüm, gibt in übersichtlicher und gut verständlicher Weise Informationen und Tipps zur geringfügigen Beschäftigung.

Sie bietet eine wichtige Argumentationshilfe für die Durchsetzung von Rechten für Minijobberinnen und Minijobber. Informationen zu Beratungsstellen, Ämtern, Interessenvertretungen und kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern runden die Broschüre ab. Die Minijob-Broschüre liegt ab sofort in der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun aus, erhältlich im Bürgerbüro oder ist zu beziehen über die Gleichstellungsbeauftragte Edith Peters, Tel. 06592/933-307, E-Mail: edith.peters@vulkaneifel.de

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen