Tierkörperbeseitigung in Rheinland- Pfalz neu organisiert

Die Tierkörperbeseitigung wurde in Rheinland- Pfalz zum 01.01.2016 neu organisiert. Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung übernahm die Firma SecAnim GmbH mit Sitz in Lünen die Anteile der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GFT) und damit die Entsorgung von verendeten Tieren und risikobehafteten Schlachtabfällen (sog. K1 und K2 Material) in RLP sowie dem Saarland.

Im Laufe des Jahres 2016 wurde rückwirkend zum 01. Januar von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, basierend auf einer ersten Kalkulation der Fa. SecAnim auf Grundlage der im Ausschreibungsverfahren angegebenen Eckdaten, eine neue Entgeltliste, befristet bis Ende September 2016, genehmigt. Diese wurde inzwischen verlängert.

Auf die Frage danach,  welche Folgen sich aus der Neuorganisation der rheinland-pfälzischen Tierkörperbeseitigung für Schlachtunternehmen, Metzgereien und Landwirte im Hinblick auf deren Wettbewerbsfähigkeit ergeben im Vergleich zu der Zeit vor dem 1. Januar 2016 antwortet die Landesregierung folgendes: (Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/634)

„Die bis zum 30. September 2016 befristet genehmigten Entgelte basieren auf einer ersten Kalkulation der Fa. SecAnim auf Grundlage der im Ausschreibungsverfahren angegebenen Eckdaten. Seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erfolgte daher nur eine befristete Genehmigung der Entgeltliste um sicherzustellen, dass angesichts der bereits eingeleiteten betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie sich abzeichnender weiterer Veränderungen bei den Mengen- und Kostenstrukturen eine für den beantragten Genehmigungszeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 den preisrechtlichen Vorgaben entsprechende Entgeltliste erstellt und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur abschließenden Genehmigung vorgelegt werden kann. Die Entgelte der Beseitigung sind stark davon abhängig, wie weit es gelingt, weiteres Material aus anderen Regionen für die Entsorgung zu akquirieren, inwieweit andere Tätigkeiten am Standort Rivenich durchgeführt werden (z. B. Einrichtung einer Sammelstelle für Material der Kategorie 3 in Rivenich) und wie sich die Materialmengen zukünftig entwickeln.“

Seitens der Schlachtbetriebe wird inzwischen von „explodierenden“ Kosten und horrenden Forderungen seitens der GFTmbH berichtet. Ursache dafür soll eine in der Entgeltliste genehmigte Vorhaltegebühr sein, die pro geschlachtetem Schwein anfällt, unabhängig davon, ob dabei entsorgungspflichtiges Material anfällt oder nicht. Das bedeutet in der Praxis das auch Betriebe, bei denen in technische Anlagen investiert wurde um kein entsorgungspflichtiges Material zu produzieren, die Vorhaltegebühr pro geschlachtetem Schwein anfällt und zu entrichten ist. Diese „Seuchenvorhaltegebühr“ soll den Betrieb der Anlage in Rivenich für den Seuchenfall in RLP sicherstellen.

Insgesamt entsteht der Eindruck, als sei eine wirtschaftliche Betreibung der Anlage in Rivenich nicht möglich. Die Privatisierung der TBA in Rivenich belastet die Schlachtunternehmen, Metzgereien und Landwirte über die zu zahlenden Entgelte enorm. Es ist zu befürchten, dass dies nicht ohne Folgen bleibt. Wenn Betriebe in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gegenüber Mitbewerbern anderer Bundesländer in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stark eingeschränkt werden und sich wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht sehen, gilt es hellhörig zu werden.

„Wir dürfen Kollateralschäden wie den Verlust von Schlachtunternehmen und Metzgereien nicht hinnehmen. Hier stehen branchenübergreifend Arbeitsplätze und der Verlust mittelständischer Metzgereien und Schlachtbetriebe auf dem Spiel,“ so Weber, der als Kreisvorsitzender des Bauern-und Winzerverbandes in Daun die Interessen des Berufsstandes vertritt. „Daher fordere ich die Firma GFTmbH und die SecAnim dazu auf, ihre Kostenkalkulationen offenzulegen um sich nicht dem Vorwurf der Bereicherung auszusetzen auf dem Rücken der gesamten rheinland-pfälzischen Tierhalter, Metzger und Schlachter.“

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen