Asylpolitik / Erstaufnahmeeinrichtungen: Verhindert das Integrationsministerium zügige Rückführungen?

 

Die CDU-Landtagsfraktion hat kürzlich die Landesregierung kritisiert, weil sie mehr als 90 Prozent der Asylsuchenden vorzeitig aus der Erstaufnahme entlässt, obwohl das Gesetz einen Aufenthalt von sechs Monaten ausdrücklich vorsieht. In einer Reaktion darauf hat das Integrationsministerium mitgeteilt, dass es Rückführungen bei Asylsuchenden aus mehreren Ländern grundsätzlich für unmöglich hält (vgl. Allgemeine Zeitung, 12.1.18/siehe Hintergrund). Dazu erklärt der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Adolf Kessel:

„Die Äußerung des Integrationsministeriums offenbart ein bemerkenswertes Verständnis des Asylrechts von Frau Spiegel. Für ganze Herkunftsländer wird hier pauschal eine Abschiebemöglichkeit ausgeschlossen. Dabei ist das Asylrecht im Grundgesetz als Individualrecht, also immer auf den Einzelfall bezogen, definiert. Hier wird die ideologische Prägung der Asylpolitik von Frau Spiegel genauso deutlich wie in der Tatsache, dass Rheinland-Pfalz in keinem Fall von der Möglichkeit des verlängerten Aufenthalts in der Erstaufnahme von bis zu zwei Jahren Gebrauch macht. Das ist mit Sachargumenten nicht zu erklären. Wir wollen wissen, wie die Ministerin erklärt, dass ihr Ministerium rechtliche Möglichkeiten einer raschen Rückführung ignoriert.

Wir erwarten zu diesen Punkten eine Begründung der Landesregierung und haben deshalb eine weitere Anfrage eingereicht. Darin wollen wir auch erfahren, aus welchen Gründen Asylbewerber ohne Bleibeperspektive vorzeitig die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen. Denn es liegt der Verdacht nahe, dass die Ampel hier möglichst schnell den Kommunen die Kosten für deren Unterbringung aufhalsen will.“

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