Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in IHKs vollumfänglich zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen zweier Unternehmen aus den Regionen Schwaben und Hessen-Kassel zurückgewiesen. Die Mitglieder hatten gegen Beitragsbescheide ihrer Industrie- und Handelskammern (IHKs) geklagt und die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft angefochten. Die Richter stellten fest, dass nur die gesetzliche Mitgliedschaft sicherstel-len könne, dass „alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen“ und über ihre jeweilige IHK „fachkundig vertreten werden“ können.
Weiter führt das Bundesverfassungsgericht aus: „Die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, um diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen, gelingt zumindest besser, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt sind.“

Die gesetzliche Mitgliedschaft einschließlich der daran gebundenen Beitragspflicht ist laut Bundesverfassungsgericht geeignet, dieses legitime Ziel zu erreichen. Die Beiträge belasten die Betroffenen nach Wertung des Gerichts nicht übermäßig. Auch sind die IHKs, einschließlich der Wahlen zu den Vollversammlungen, demokratisch legitimiert.

„Mit diesem Beschluss stärkt das Bundesverfassungsgericht erneut die funktionale Selbstverwaltung in Deutschland“, sagt Dr. Jan Glockauer, Hauptgeschäftsführer der IHK Trier. Das Gericht sichere so dauerhaft die Möglichkeit, dass sich Unternehmen regional, bundesweit und europäisch in allen Fragen der Wirtschaft angemessen einbringen können. „Besonders erfreulich ist, dass mit der Entscheidung das ehrenamtliche Engagement von mehr als 200.000 Unternehmern auch formal vom Bundesverfassungsgericht anerkannt wird“, sagt Glockauer. Diese europaweit einzigartige Struktur erfahre damit eine wichtige Bestätigung.

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