Experten begrüßen den Gesetzentwurf der CDU zur freiwilligen Dienstzeitverlängerung

Die CDU-Landtagsfraktion will für Richter und Staatsanwälte die Möglichkeit schaffen – wie bereits in anderen Bundesländern praktiziert – freiwillig länger zu arbeiten. Für Beamte gibt es diese Möglichkeit bereits. Die Fraktion hatte deshalb einen Gesetzentwurf eingebracht, der heute in einer Anhörung im Rechtsausschuss diskutiert wurde. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Henter:

„Der Landesrichterbund und die Vereinigung der Verwaltungsrichter haben es heute begrüßt, flexiblere Regelungen zum Ruhestandseintritt für Richter zu schaffen. So trage der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion den Interessen der Richterschaft und des Dienstherren gleichermaßen Rechnung. Der Richterbund gab zudem einen interessanten Hinweis: Unser Gesetz würde sogar zu Einsparungen im Landeshaushalt führen.

Grundlegende personalwirtschaftliche oder verfassungsrechtliche Bedenken gebe es nicht. Es seien zudem keine Probleme aus anderen Bundesländern mit entsprechenden Regelungen bekannt. Im Gegenteil: Durch flexiblere Regelungen könnten Belastungsspitzen besser ausgeglichen werden.

Eine freiwillige Dienstzeitverlängerung ist im Beamtenrecht bereits geregelt. Keiner der Sachverständigen nannte aus Sicht der CDU-Fraktion derart gewichtige Gründe, warum dies nicht auch für Richter und Staatsanwälte möglich sein sollte. Deshalb soll mit unserem Gesetzentwurf die Möglichkeit einer freiwilligen Dienstzeitverlängerung im Landesrichtergesetz verankert werden.

Wir erwarten, dass die regierungstragenden Fraktionen nach diesen Anhörungsergebnissen nun unseren Gesetzentwurf mittragen.“

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