Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände weiterhin besorgniserregend

Den rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbänden gelang es in der Gesamtbetrachtung auch 2014 nicht, ihre Haushalte auszugleichen. Trotz um 425 Mio. € gestiegener Einnahmen betrug die Deckungslücke fast 400 Mio. €. Damit schließen die kommunalen Haushalte seit einem Vierteljahrhundert (25 Jahren) mit Finanzierungsdefiziten ab.

Das Defizit entsprach einer Finanzierungslücke von 92 € je Einwohner. Im Vergleich der Flächenländer wiesen nur die saarländischen Kommunen ein höheres Pro-Kopf-Defizit aus. Damit rangiert Rheinland-Pfalz an vorletzter Stelle in Deutschland. Im Durchschnitt erzielten die Kommunen der anderen Flächenländer Finanzierungsüberschüsse von 9 € je Einwohner.

Das hohe Defizit in Rheinland-Pfalz trug zu einem weiteren Anstieg der Haushaltsverschuldung bei. Ende 2014 betrug der Schuldenstand insgesamt 12,2 Mrd. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen lag mit 3.055 € um mehr als 83 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer (1.668 € je Einwohner). Lediglich die Kommunen im Saarland waren höher verschuldet.

Von der Gesamtverschuldung entfielen 5,7 Mrd. € auf Investitionskredite und 6,5 Mrd. € auf Kredite zur Liquiditätssicherung. Letztere werden entgegen den rechtlichen Vorgaben in beträchtlichem Umfang zur Finanzierung konsumtiver Zwecke verwendet. Die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen aus Liquiditätskrediten überstieg mit 1.618 € den Durchschnittswert der anderen Flächenländer (601 €) um fast das 1,7-fache.

Die Kennzahlen verdeutlichen, dass es erheblicher Anstrengungen zur nachhaltigen Konsolidierung der kommunalen Haushalte bedarf. Das derzeitige Wirtschaftswachstum und das damit verbundene zunehmende Steueraufkommen, die vom Bund und Land angekündigten zusätzlichen Finanzhilfen sowie das historisch niedrige Zinsniveau dürfen nicht dazu verleiten, dringend notwendige Konsolidierungsmaßnahmen zu vernachlässigen. So stehen den vorgenannten Positionen steigende Ausgaben u. a. für Personal und soziale Leistungen gegenüber. Darüber hinaus ist das verdeckte Finanzierungsdefizit aufgrund zurückgestellter Investitionen und unterlassener Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel im Bereich der kommunalen Straßen und Brücken, zu berücksichtigen.

Die kommunale Finanzkrise erfordert, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom Februar 2012 zum kommunalen Finanzausgleich ausgeführt hat, ein entschlossenes und zeitnahes Zusammenwirken aller Ebenen. Ob die vom Bund für dringende Investitionen in besonders armen Städten und Landkreisen in Rheinland-Pfalz zugesagten 253 Mio. € wesentlich zum Abbau des erheblichen Investitionsstaus beitragen können, bleibt abzuwarten. Dies gilt angesichts der Normenkontrollanträge mehrerer Gemeinden und Landkreise auch für die Frage, ob die aus originären Landesmitteln ab 2014 zusätzlich bereitgestellten 50 Mio. € jährlich eine effektive und deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung im Sinne der vorgenannten Entscheidung darstellen.

Auch die Kommunen müssen – so der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz – ihre Kräfte größtmöglich anspannen. Dazu sind sie gehalten, ihre Möglichkeiten zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Begrenzung der Ausgabenbelastungen auch durch eine permanente Aufgabenkritik und den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit konsequent zu nutzen.

Unabhängig hiervon kann das Land für verbesserte Rahmenbedingungen sorgen, indem es durch eine zeitnahe und umfassende Kommunalreform die Voraussetzungen für dauerhaft leistungsfähige Strukturen schafft. Ohne diese Maßnahmen werden die kommunalen Herausforderungen kaum zu bewältigen sein.

 

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