IHKs lehnen PKW-Maut ab: Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis

Rheinland-Pfalz. Der Bundestag will am Freitag über die Einführung der PKW-Maut beschließen – und sorgt damit für Unmut in der Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz lehnen die Einführung einer Infrastrukturabgabe für PKW weiterhin ab. “Der nun vorgelegte Kompromiss der Regierungskoalition in Berlin bringt fast nichts für die Verkehrsinfrastruktur, ist bürokratisch und führt zu Ärger mit unseren Nachbarn in der Grenzregion”, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Aus Sicht der Wirtschaft sei es zwar richtig und notwendig, zusätzliche Finanzmittel vor allem in die Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur zu investieren. “Die Gesamteinnahmen des Bundes aus dem Verkehr betragen aber heute schon über 50 Milliarden Euro. Das würde völlig ausreichen, um diese Investitionen zu decken”, ergänzt Rössel. Das Problem: Dem Bund gelingt es trotz weiter wachsender Steuereinnahmen nicht, genügend Haushaltsmittel für den Verkehrsetat bereit zu stellen.

Wirkliche Zusatzeinnahmen würde der Bund mit der PKW-Maut lediglich durch im Ausland zugelassene Fahrzeuge generieren, da die PKW-Maut für in Deutschland gemeldete Fahrzeuge zumindest in dieser Legislaturperiode kostenneutral bleiben soll. Sie wird mit der Kfz-Steuer verrechnet. Nach Ansicht von Experten werden die Einnahmen aus der PKW-Maut daher unter 300 Millionen Euro jährlich liegen. Sie wird somit nur einen geringen Beitrag zum Verkehrsetat leisten. “Dieser überschaubare Nutzen rechtfertigt den Aufwand in keiner Weise”, kritisiert Rössel. “In den Grenzregionen ist darüber hinaus mit negativen Rückwirkungen auf den kleinen Grenzverkehr zu rechnen. Die gesamtwirtschaftliche Bilanz der Maut könnte damit schnell negativ ausfallen.”

Zudem bestehen weiterhin massive europarechtliche Bedenken gegenüber dem Regierungsentwurf. Um diese zu zerstreuen, ist nun eine umständliche Staffelung bei den Kurzzeitvignetten vorgesehen, die sich an Hubraum und Umweltfreundlichkeit eines Fahrzeuges orientieren soll. Die Nachweispflicht obliegt dem Fahrer. Kann er die notwendigen Nachweise nicht erbringen, zahlt er den Höchstbetrag für eine Kurzzeitvignette. “Diese Regelung ist bürokratisch und wird vor allem bei ausländischen Fahrern, die im Regelfall Kurzzeitvignetten benötigen, Unverständnis und Verärgerung hervorrufen”, befürchtet Rössel. Kontakt: IHK Trier, Wilfried Ebel, Telefon (0651) 9777-920, E-Mail: ebel@trier.ihk.de

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