Immer mehr und immer jüngere Landesbeamten gehen in Ruhestand

Anfang des Jahres 2017 gab es insgesamt 47.537 Versorgungsempfänger nach dem Beamtenversorgungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Gegenüber 2016 wuchs die Zahl um rund 2,5 Prozent auf einen neuen Höchstwert. Knapp 80 Prozent erhalten ein Ruhegehalt, die übrigen Witwen- bzw. Witwergeld, Waisengeld oder Unfallruhegeld.

54 Prozent haben noch keine Altersgrenze erreicht
Von den 2.067 neu hinzugekommenen Ruheständlern hatte mehr als die Hälfte (54 Prozent) die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht. Diese Gruppe lässt sich in drei Bereiche untergliedern:

Rund 23,3 Prozent der neuen Ruheständler nutzten Regelungen zum vorgezogenen Ruhestand; sie müssen in der Regel Abschläge bei ihren Versorgungsbezügen akzeptieren. Weitere 13 Prozent gingen aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand. Für Bedienstete der Polizei und der Justiz gelten teilweise niedrigere Altersgrenzen für den Berufsausstieg; sie machen rund 17 Prozent der neuen Ruheständler aus.

Von den Beschäftigten in der Altersgruppe ab 55 Jahren befanden sich 20 Prozent in der Altersteilzeit. Rund 61 Prozent von ihnen hatten bereits die Freistellungsphase erreicht. Die Zahl der Ruheständler nahm langfristig gesehen deutlich zu. Seit 1980 stieg die Zahl der aktiven Beamtinnen und Beamten bzw. Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz um 20 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der Personen mit Versorgungsbezügen um 98 Prozent. Dieser Anstieg liegt zu einem großen Teil in der steigenden Lebenserwartung begründet und vollzieht sich deutlich höher als im System der gesetzlichen Rente. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist hier die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger im selben Zeitraum lediglich um 65 Prozent angestiegen.

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