Justizminister Herbert Mertin: „Politische Dummheit lässt sich nicht verbieten“

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.01.2017 verkündet, den gegen die NPD gerichteten Verbotsantrag des Bundesrats abzulehnen. Dazu erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP): „Die Entscheidung macht deutlich, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus und Verfassungsfeinde – innerhalb und außerhalb der NPD – politisch und gesellschaftlich, nicht aber juristisch geführt werden muss. Das Verfahren hat dieser Partei über Jahre hinweg massive Aufmerksamkeit beschert, die in keinerlei Relation zu ihrer verschwindend geringen politischen Bedeutung steht.“  Bereits in seiner ersten Amtszeit als Justizminister hatte sich Herbert Mertin daher gegen das im Jahr 2001 eingeleitete erste Verbotsverfahren ausgesprochen, welches 2003 ebenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen