Konsequente Strafverfolgung

Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers; © Justizministerium
Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers; © Justizministerium

“Überlegungen, wie wir unser Strafverfahren in Zukunft noch konsequenter und effektiver gestalten können, haben gerade heute, am Donnerstag vor dem Fastnachtswochenende, besondere Aktualität”, betonte Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers.

„Konsequente, effektive Strafverfolgung wurde und wird überall gefordert – zu Recht“, so der  Justizminister anlässlich der heute in Speyer in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken veranstalteten Fachtagung ‚Reformbedarf im Strafverfahrensrecht?‘.
Unterstützt wird die Tagung durch Dr. Stefanie Hubig, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. „Eine Effektivierung der Strafverfolgung darf nicht zulasten von Beschuldigten und Verletzten oder auf Kosten der Funktionstüchtigkeit der Justiz und der Anwaltschaft gehen. Vor allem aber darf sie nicht die Rechtstaatlichkeit tangieren. Und: Der Strafprozess soll auch in Zukunft in erster Linie der bestmöglichen Wahrheitsfindung dienen“, so Hubig. Die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission zur effektiveren praxistauglichen Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens hat sich in ihrem, im Oktober 2015 vorgelegten Bericht, dafür ausgesprochen, Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen bei schweren Tatvorwürfen oder bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage im Regelfall auf Bild–Ton–Träger aufzuzeichnen. Bislang wird der Inhalt der Vernehmung von der Vernehmungsperson schriftlich protokolliert und danach vom Beschuldigten oder Zeugen bestätigt. Bei der Protokollierung wird der Gesprächsinhalt zusammengefasst. „Das herkömmliche Inhaltsprotokoll ist daher im Einzelfall durchaus fehleranfällig. Ich denke, eine authentische Videoaufzeichnung ist dem herkömmlichen schriftlichen Inhaltsprotokoll durchaus  überlegen“, erläuterte Hubig. „Streitigkeiten darüber, wann etwas von wem gesagt wurde, ist bei Vorliegen einer Aufzeichnung von vornherein der Boden entzogen.“
Unabhängig von den heute diskutierten gesetzlichen Reformvorschlägen hat das Justizministerium bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt, um die Effektivität der rheinland-pfälzischen Strafprozesse gezielt zu verbessern. „Die angemessene personelle und sachliche Ausstattung der Justiz ist Grundvoraussetzung für die Effektivität der Strafverfolgung. Deshalb haben wir bedarfsorientiert zwei Landgerichte mit insgesamt acht Richtern personell verstärkt. Der Abteilung zur Bekämpfung staatsschutzgefährdender Delikte wurde bei der Staatsanwaltschaft Koblenz zwei zusätzliche Stellen und der Landeszentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft eine zusätzliche Stelle zugewiesen“, erläuterte Robbers. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung.
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