Nachbesserungen notwendig

CDU-Politiker für Länder-Entscheidung über ErbschaftsteuerRheinland-Pfalz. In der am Mittwoch, 17.12.14, verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer sieht Finanzministerin Doris Ahnen, die auf Bundesebene in Finanzfragen die SPD-geführten Länder koordiniert, eine „erwartete Klarstellung“. Ministerin Ahnen: „Bereits bei der Verabschiedung des geltenden Rechts haben wir auf Probleme hingewiesen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Begünstigung von Unternehmen gerechtfertigt ist, Einzelheiten der Verschonungsregelungen bedürfen aber insbesondere bei großen Unternehmen der Nachbesserung. Das Urteil gibt wichtige Hinweise, welcher verfassungsrechtliche Rahmen bei den Ausnahmeregelungen für Unternehmensvermögen zu beachten seien, so die Ministerin.

„Wir werden uns für eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschaft- und Schenkungsteuer einsetzen. Deutschland braucht eine Erbschaftsteuer, die auf rechtlich festen Füßen steht. Die Erbschaftsteuer ist ein wichtiges Instrument, um der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in Deutschland entgegenzuwirken und damit für mehr Gerechtigkeit in unserem Land zu sorgen“, so Ahnen. „Der Bund als Gesetzgeber ist nun am Zug. Es geht darum, unverzüglich unter Beteiligung der Länder an die Gesetzesarbeit zu gehen. Das Ziel muss darin bestehen, die im Grundsatz notwendige Begünstigung des Unternehmensvermögens verfassungsgemäß auszugestalten.

Sinnvoll wäre, die Begünstigungen, wie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil angedeutet, stärker auf den Mittelstand auszurichten und an den dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen zu binden. Unser Ziel war es immer, den Generationswechsel in den Unternehmen nicht zu gefährden und Arbeitsplätze zu schützen. Zugleich müssen wir aber sicherstellen, dass diese Regelungen nicht missbräuchlich angewendet werden können. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer muss für die Länder erhalten bleiben, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Es ist gut, dass sich die Große Koalition in Berlin im Koalitionsvertrag bereits zum Fortbestand einer Erbschaftsteuer bekannt hat, die den Ländern notwendige Einnahmen zur Verfügung stellt und gleichzeitig den Generationswechsel in den Unternehmen ermöglicht sowie Arbeitsplätze schützt“, sagte die Ministerin.

Ahnen erinnerte daran, dass die nun verfassungsrechtlich verworfenen Teile der Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen erst auf Druck der Union in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen und durch die schwarz-gelbe Bundesregierung zwischenzeitlich noch einmal deutlich ausgeweitet worden waren. Die stärksten Auswüchse dieser Überprivilegierung waren durch die SPD-geführten Länder im Bundesrat bereits am Ende der vergangenen Legislaturperiode rückgängig gemacht worden.

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, bis 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bis dahin dürfen die geltenden Regelungen weiter angewendet werden. Die Erbschaftsteuer steht den Ländern zu. In Rheinland-Pfalz beträgt das Aufkommen jährlich ca. 250 Millionen Euro. Bundesweit wird für das Jahr 2014 mit einem Aufkommen von ca. 5,4 Milliarden Euro gerechnet.

 

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