Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs

Landesregierung gibt den Kommunen kein frisches Geld – Jahresbericht 2018 des Rechnungshofes untermauert Kritik

Gordon Schnieder

Sowohl in ihrer Pressekonferenz vom 6. Dezember 2017 als auch in der Plenardebatte vom 13. Dezember 2017 hat die Landesregierung behauptet, den Kommunalen Finanzausgleich mit über 60 Mio. Euro jährlich aus dem Landeshaushalt, also mit frischem zusätzlichem Geld, zu speisen. Damit soll elf kreisfreien Städten und einem Landkreis, die im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe besonders hohe Aufwendungen haben, geholfen werden. Allerdings gibt es deutliche Hinweise darauf, dass sich die Landesregierung aus Finanzmitteln bedient, die den Kommunen ohnehin zustehen.

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder:

„Es liegt in der Natur des Kommunalen Finanzausgleichs, dass neues, zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt fast ausschließlich durch die Aufstockung der Verbundmasse in das System fließen kann oder über die Erhöhung des Verbundsatzes den Kommunen zu Gute kommt. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung ihrer Ankündigungen ist beides aber nicht vorgesehen. Es stellt sich folglich die berechtigte Frage, wo das versprochene Geld herkommt. Wenn die Landesregierung also die bestehenden Möglichkeiten zur Erhöhung der im System des Kommunalen Finanzausgleichs vorhandenen Mittel nicht nutzt, kann die neue Zuweisung logischerweise nur aus Mitteln gespeist werden, die schon im System vorhanden sind. Das kann dann eigentlich nur über den Stabilisierungsfonds erfolgen, der so etwas wie ein ‚Sparbuch‘ der Kommunen ist. Mit ihm wird sichergestellt wird, dass sich die Kommunen auch in schlechten Zeiten auf einen planbaren Zufluss an Finanzmitteln verlassen können.

Nach Mitteilung des Landesrechnungshofs in seinem Jahresbericht 2018 wies dieses ‚Sparbuch‘ Ende 2016 einen Stand von 543 Mio. Euro auf. In dieser Höhe seien künftig vom Land noch Auszahlungen an die Kommunen zu leisten, so der Landesrechnungshof. Der Rechnungshof untermauert damit eindeutig, dass dieses vom Finanzministerium verwaltete Sondervermögen, eine Finanzreserve der Kommunen bildet. Sie steht also den Kommunen ohnehin zu und ist kein Steinbruch für Finanzierungs- und Umschichtungstricks der Landesregierung. Wir erwarten daher von der Landesregierung den Nachweis, dass das angesparte Vermögen tatsächlich vorhanden ist. Ein zweites schwarzes Loch á la Pensionsfonds, das nur dazu dient, zusätzliche Gelder für die verschiedenen Spielwiesen der Landesregierung zu generieren, können wir uns nicht leisten. Außerdem müssen Frau Dreyer, Frau Ahnen und Herr Lewentz, die den Kommunen am 6. Dezember 2017 zusätzliches Geld aus Haushaltsmitteln versprochen haben, umgehend die vielen Widersprüche aufklären. Kommunen, Parlament und Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, wo die zugesagten Gelder herkommen und ob die Landesregung ihre Versprechungen tatsächlich einhält.“

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