Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes für mehr Qualitätskriterien in der Krankenhausplanung

In Zukunft wird die Krankenhausplanung des Landes noch stärker als bisher schon Aspekte der Qualitätssicherung und -verbesserung in den Mittelpunkt stellen. Grundlage sind mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 in Kraft getretene Neuregelungen, die bundesweiten wie länderspezifischen Qualitätsvorgaben eine neue rechtliche Qualität verleihen. Erste sogenannte planungsrelevante Qualitätsindikatoren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2016 für den Fachbereich Gynäkologie/ Geburtshilfe vorgelegt.

„Für mich als Gesundheitsministerin kommt es zu allererst darauf an, die sogenannten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die auf Bundesebene vom G-BA beschlossen werden, nicht automatisch sondern erst nach einem transparenten Beratungsprozess in Rheinland-Pfalz in Kraft treten zu lassen“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das Gesundheitsministerium bereitet deshalb aktuell eine Novelle des Landeskrankenhausgesetzes vor. Diese sieht vor, dass Vorgaben des G-BA erst nach Beteiligung des Landtags und des Ausschusses für Krankenhausplanung in Kraft treten oder ausgeschlossen werden. „Mir ist es wichtig, dass wir in Rheinland-Pfalz die Planungshoheit in der Hand halten. Denn mit den Vorgaben des G-BA können erhebliche Konsequenzen verbunden sein für den Fall, dass Krankenhäuser oder Krankenhausabteilungen die Kriterien dauerhaft verfehlen, die der G-BA in der Zukunft beschließen wird: Diese Krankenhäuser oder Abteilungen könnten dann nicht mehr im Landeskrankenhausplan ausgewiesen werden und dürften die Leistungen dann nicht mehr erbringen“, so die Ministerin.

„Die Landesregierung trägt Verantwortung für eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen sowie qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wollen wir diesen Weg einschlagen. Es kommt mir dabei auf eine möglichst große Gemeinsamkeit mit unseren Partnern im Land an“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Im Ausschuss für Krankenhausplanung sind sowohl die Krankenkassen, die Kammern, die Krankenhausgesellschaft, die Kommunen und die Patientenorganisationen vertreten.

Selbstverständlich haben auch bisher schon Qualitätssicherung und -verbesserung in der Krankenhausplanung des Landes und vor allem bei den Krankenhäusern selbst eine ganz wesentliche Rolle gespielt. „Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser liefern dank des Engagements aller, die dort arbeiten, überdurchschnittlich gute Qualität. Das wurde ihnen erst im vergangenen Herbst auch gutachterlich bescheinigt“, so Bätzing-Lichtenthäler.

Die Krankenhausplanung des Landes habe in den letzten Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsentwicklung geleistet. Beispiele dafür seien Versorgungskonzepte im Rahmen der Brustkrebsversorgung, zur vernetzten telemedizinischen Versorgung des Schlaganfalls sowie das fortgeschriebene Konzept für die Altersmedizin (Geriatrie). Auch die Bildung von Krankenhausverbünden stelle eine wichtige Maßnahme für mehr Qualität dar. „In der laufenden Fortschreibung der Krankenhausplanung von 2010 hat Rheinland-Pfalz aktuelle Entwicklungen, beispielsweise neue technische Möglichkeiten der Telemedizin ebenso wie therapeutische Neuentwicklungen, aufgriffen und so die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung nicht zuletzt in der Fläche bedarfsgerecht fortentwickelt“, betonte die Ministerin.

Die Landesregierung bereitet derzeit einen neuen Landeskrankenhausplan vor, der auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfs- und Situationsanalyse beruhen wird und noch im Jahr 2018 beschlossen werden soll.

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