Rheinland-pfälzische CDU-Bundestagsabgeordnete schaffen Einigung beim Weingesetz

Als einen Erfolg für die CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz verzeichnete der Landesgruppenvorsitzende und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung, Peter Bleser MdB, das nun verabschiedete Weingesetz. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, da die neue Weinmarktverordnung der Europäischen Union eine Ausweitung der Rebflächen von mindestens 1 Prozent vorsieht. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf diese noch unterschritten werden. „Mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung konnten wir eine Einigung darüber erzielen, dass die Ausweitung der Rebflächen in Deutschland auf 0,3 Prozent begrenzt wird“, betont Bleser. Eine von einigen Bundesländern gewünschte Anhebung auf 0,5 Prozent wurde im letzten Moment verhindert. „Mit dem Kompromiss, der mit Hilfe der CDU-Landesvorsitzenden Julia Klöckner und dem Parlamentarischen Geschäftsführer Bernhard Kaster ermöglicht wurde, konnten die Interessen von Rheinland-Pfalz als größtem Weinbauland geschützt werden“, freut sich Bleser.

Hintergrund für die gewollte Begrenzung der Rebflächen in Deutschland ist die Sorge, dass durch mehr Weinmenge am Markt der Steillagenweinbau durch einen möglichen Preisverfall gefährdet würde. Damit könnte ein Stück der fantastischen Weinkulturlandschaft verloren gehen. Dies würde die Philosophie der Deutschen Winzer, auf mehr Qualität statt auf mehr Menge zu setzen, durchkreuzen. „Mit 0,3 Prozent haben wir das maximale Limit herausgearbeitet“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Norbert Schindler. Diese geringe Quote ermöglicht eine vorsichtige Ausweitung sowie eine Marktöffnung und entspricht der aktuellen Marktlage für Wein in Deutschland. „Zudem wird mit der Regelung sichergestellt, dass es auch in Zukunft keine größeren Ausdehnungen der Weinanbauflächen in Deutschland geben wird“, berichtet Schindler weiter.

Ein Teilkompromiss sieht auch vor, dass den Flächenländern und insbesondere den kleinen Weinanbaugebieten durch die jetzt vereinbarten Regelungen ein Mindestanteil an Neupflanzungen von bis zu fünf Hektar pro Jahr gestattet wird. Das Verwaltungsverfahren wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt und erspart dem Land Rheinland-Pfalz und der Kammer jährliche Kosten in fünfstelliger Höhe. „Zudem wurde sichergestellt, dass bei der Flächenausdehnung die Steillagen zuerst berücksichtigt werden müssen“, erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Bleser.

„Die Mitglieder der CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz sind stolz darauf, dass es gelungen ist, die Strategie der Weinbauverbände, auf Weinqualität statt auf Weinquantität zu setzen, aktiv zu unterstützen“, heben beide Abgeordnete hervor.

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