Richter Dr. Klemens Dörner: „Wir wollen das ganz genau wissen.“

Landesarbeitsgericht Trier verlangt von Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues endlich Nachweis über angeblichen Schaden – Verwunderung über Zahlenwirrwarr

Trier/Bernkastel-Kues. Am Donnerstag, 19. Februar 2015, wurde in Trier in zweiter Instanz die Schadensersatzklage der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gegen den der Untreue beschuldigten Mitarbeiter Erich Klassen verhandelt. Er wird von Dr. Margit Bastgen und Michael Mies vertreten. In erster Instanz hatte Klassen gewonnen; VG-Bürgermeister Ulf Hangert legte Berufung ein. Bis heute ist er allerdings den Beweis für den angeblich seiner Behörde entstandenen Schaden schuldig geblieben: Von Bürgern gezahlte Strafzettel und Gebühren wurden in bar eingenommen, der Zugang zu Kassenräumen war jederzeit mehreren Personen möglich, Buchungsunterlagen wurden vernichtet, fehlende Beträge geschätzt und gerundet, an vielen Tagen weist der Kassenbericht sogar unerklärliche Mehreinnahmen aus, das heißt mehr Geld als laut vorhandener Aufzeichnungen eingenommen worden war.

Die ursprünglich verlangte Summe Schadenersatz von über 184.000 Euro wurde von der Verbandsgemeinde ohne weitere Erklärungen im Berufungsverfahren auf knapp 116.500 Euro reduziert. Die Verdachtskündigung gegen Erich Klassen war Ende 2011 wegen angeblich veruntreuter 1.570 Euro ausgesprochen worden.

Richter Dr. Klemens Dörner brachte im Sitzungssaal wiederholt seine Verwunderung über die unterschiedlichen Beträge zum Ausdruck: Von Behörden könne verlangt werden, dass sie peinlich genau über jeden eingenommenen und ausgegebenen Euro Rechenschaft ablegen könne. Es handele sich schließlich um Steuergeld. Barkassen seien heute sehr unüblich; rätselhaft bleibe ihm ebenfalls, dass angebliche Unstimmigkeiten über Jahre weder einer Revision, noch einem Vorgesetzten oder den Bürgern selbst je aufgefallen sein sollen.

Auch von einer Verdachtskündigung halte er im Übrigen gar nichts. Die stand in dieser Verhandlung nicht zur Debatte, darüber wird das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Dörner betonte die Unabhängigkeit seiner Kammer: Er lasse keine Beliebigkeit in der Höhe der verlangten Beträge zu. „Hier geht es um Schadenersatz.“ In einer präzisen Aufstellung müsse jeder einzelne Fehlbetrag bewiesen werden. Er sieht die Verbandsgemeinde in der Pflicht.

Damit folgt Dr. Dörner unserer Argumentation. Den Beweis des angeblichen Schadens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues fordert auch unsere Kanzlei seit zweieinhalb Jahren ein; Ulf Hangert blieb ihn durch alle Instanzen schuldig.  Der Anwalt der Verbandsgemeinde räumte bereits gestern vor der Kammer ein, dass es der Behörde unter Umständen nicht gelingen werde, den verlangten Schadenersatz nachzuweisen.
Michael Mies, Rechtsanwalt

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