Rot/Grüne Landesregierung zwingt Kommunen zur verfassungswidrigen Zerschlagung des Vulkaneifel Landkreises

witz_wutbuerger_ritter_21_15 KopieMit einer ideologisch geprägten Sturheit will der rheinland-pfälzische Innenminister mit seinem  Ministerium, ungeachtet der rheinland-pfälzischen Verfassung, per Gesetz den Landkreis Vulkaneifel zerschlagen. Mit Geldversprechungen in Millionenhöhe (alles Steuergelder) lockt der zuständige Innenminister die Verbandsgemeinde Obere Kyll zum landkreisübergreifenden Wechsel in die Verbandsgemeinde Prüm und konstruiert damit eine verfassungsrechtliche Situation, deren Ziel zwangsweise die Zerschlagung des Landkreises darstellen wird.

Äußerst fragwürdige Ratsentscheidungen an der Oberen Kyll haben dazu geführt, dass nur einzelne Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde den landkreisübergreifenden Wechsel tatsächlich wollen. Andere Gemeinden wiederum haben die leeren Versprechungen durchschaut und sich per Ratsbeschluss zum Landkreis Vulkaneifel bekannt.

Das prekäre an dieser Situation ist die Tatsache, dass selbst ein verfassungswidriges Landesgesetz keine aufschiebende Wirkung hat. Der Klageweg des Landkreises wird Jahre dauern. Die Rot-Grüne Landesregierung wird alles daran setzen, dieses verfassungswidrige Gesetz noch vor der nächsten Landtagswahl umzusetzen.                    

Kreistag-Sondersitzung am 21. Mai
Am Donnerstag, 21.05.2015 findet um 18:00 Uhr eine außerordentliche Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun statt.  Es geht in dieser Sitzung ausschließlich um die Beratung für eine Stellungnahme des Landkreises zum Gesetzentwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim. Die Verbandsgemeinde Obere Kyll soll laut Entwurf des Landesgesetzes landkreisübergreifend mit der Verbandsgemeinde Prüm fusionieren.

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hatte mit dem Schreiben vom 18.02.2015 das Beteiligungsverfahren der Kommunen zum Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim eingeleitet und damals den Kommunen eine Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahme bis zum 22.04.2015 eingeräumt. Dem Antrag des Landkreises auf Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme wurde seitens der Landesregierung nur teilweise entsprochen. Dem Fristverlängerungsantrag wurde nur bis 31.05.2015 zugestimmt.

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