Sanierung und Ausbau des Schießstandes Landscheid auf den Prüfstand stellen – Kommune ist gefragt

Anlässlich ihrer Kleinen Anfrage an die rheinland-pfälzische Landesregierung zur geplanten Erweiterung der Schießstand-Anlage in Landscheid (VG Wittlich-Land) teilt die regionale Landtagsabgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit:„Aus der Antwort der Landesregierung (16/3542) auf meine Anfrage geht hervor, dass bisher kein vordringlicher Sanierungsbedarf für die Schießsportanlage besteht. Zwar sind dort durch jahrzehntelangen Betrieb und Beschuss mit Bleischroten Bodenbelastungen nachzuweisen, gleichwohl besteht keine unmittelbare Gefahr der Umweltbelastung. Noch sind keine endgültigen Fakten geschaffen worden, um den Ausbau zu einem „Hunting & Sport Shooting Resort“ auf über 15 Hektar nicht doch noch aufhalten zu können: Zur Zeit läuft die Aufstellung des Bebauungsplans sowie im Rahmen der kommunalen Planungshoheit die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans. Eine Auswirkung auf bedrohte Arten ist von einer Vergrößerung der Anlage zu erwarten:

Eisvogel, Rotmilan, Steinspecht, Uferschwalbe und Zwergfledermaus sind nur einige der insgesamt 66 Tierarten, von denen 14 auf der Roten Liste stehen, die laut Antwort der Landesregierung im Planbereich vorkommen. „Die für die Planung verantwortlichen kommunalen Gremien sollten beachten, dass hier ein bereits stark von Umgebungslärm belasteter Bereich ist: In unmittelbarer Nähe verläuft die Autobahn A 60, die Airbase Spangdahlem ist nur wenige Kilometer entfernt. Den umliegenden Gemeinden einschließlich des Kloster Himmerods droht ein erhöhter Lärmpegel durch die Schießerei, vor allem an Wochenenden.“ Die Beurteilung der von einer gewerblichen Anlage ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt an Hand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).

Der Antrag zu den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde, die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, noch nicht vor. „Eine solche Schießsportanlage hat in einer Gemeinde von der Größe Burgs und inmitten eines Erholungs- und Wandergebiets, in dem der Eifelsteig liegt, nichts zu suchen. Gemeinde- und Verbandsgemeinderat sollten ihre Beschlüsse revidieren.“ So die Abgeordnete abschließend.

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