Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier zur Pressemitteilung der AFD Trier vom 18. September 2017

Trier. Den Vorwurf der unzulässigen Vermögensbildung weisen wir insgesamt als falsch zurück. Insbesondere auch die Behauptung, wir hätten Rücklagen in Höhe von 7 Millionen Euro gebildet, stimmt nicht. Die Rücklagenhöhe beträgt aktuell rund 3,24 Millionen Euro und bewegt sich damit im rechtlich zulässigen Rahmen. Diese Information ist übrigens auch auf unserer Homepage für alle frei zugänglich veröffentlicht.

Die Bildung von Rücklagen ist Bestandteil einer geordneten Haushaltsführung, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind. Rücklagen dienen vor allem dazu, bei schwankenden Einnahmen die Funktionsfähigkeit einer Kammer aufrechtzuerhalten. So haben wir beispielsweise das Geschäftsjahr 2014 – im Wesentlichen aufgrund deutlich niedriger Beitragserträge – mit einem negativen Jahresergebnis von knapp einer halben Million Euro abgeschlossen. Diesen Verlust konnten wir dann über die dafür vorgesehenen Rücklagen ausgleichen.

Zum Inhalt einer eventuell gestellten Strafanzeige können wir keine Stellung beziehen, da uns diese nicht vorliegt. Weitere Hinweise zu den Daten und Fakten der IHK Trier finden Sie auf www.ihk-trier.de (Suchbegriff: Jahresabschluss 2016) sowie unter www.ihk-transparent.de

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