Strafbefehl gegen Büchel-Aktivisten

Büchel. Mit einem Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro reagiert das Amtsgericht Cochem auf die in diesem Frühjahr statt gefundenen Blockadeaktionen büchel65. Einem Mitinitiator der Kampagne wird vorgeworfen, Versammlungen vor dem Fliegerhorst in Büchel nicht rechtmäßig angemeldet und damit gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben. Wegen seiner Namensnennung im Impressum der Homepage sei er Veranstalter und Gesamtverantwortlicher für sämtliche Aktionen. Carsten Orth, Tischler aus Elmshorn, erklärt dazu: „Jede Blockade, die in den 65 Tagen stattgefunden hat, wurde von der jeweiligen Blockadegruppe vorbereitet, durchgeführt und verantwortet. Es gab für die Gruppen keine Notwendigkeit diese Blockaden anzumelden, da sie als Aktionen Zivilen Ungehorsams bewusste Regelüberschreitungen beinhalteten. Diese kann man ankündigen, aber nicht formell anmelden.“

Unstrittig ist die vorherige öffentliche Ankündigung der geplanten Aktionen auf der Homepage von büchel65. Sinn dieser Veröffentlichung war die Transparenz gegenüber der Bundeswehr und der Polizei. So gaben die anreisenden Blockadegruppen dort regelmäßig bekannt, an welchem Blockadetag sie mit welchen kreativen Ideen die Blockade gestalten wollten. Es gab dann auch u.a. Blockaden mit Musik und Gottesdienst, Frühstücks- und Geburtstagsblockaden, Jugendblockaden und zum Abschluss eine Zahnbürstenblockade.

Allerdings ist nicht nur der Beschuldigte für die Internetpräsenz verantwortlich, sondern ein ganzes „Orga-Team“. Diese MitstreiterInnen haben sich in einem Brief an den Richter am Amtsgericht Cochem gewandt und erklärt, dass sie für die Inhalte der büchel65-Homepage genauso verantwortlich sind wie Carsten Orth. Für die eigenständigen Aktionen der angereisten Gruppen fühlen sie sich allerdings nicht verantwortlich. Im Weiteren fordern sie die Rücknahme des Strafbefehls.

Auf Grund der geplanten Stationierung von modernisierten Atomwaffen in Büchel und der angespannten politischen Situation ist eine Strafverfolgung von AtomwaffengegnerInnen, die sich für eine nichtmilitärische Lösung von Konflikten einsetzen, nicht angebracht. Die Stationierung von Atomwaffen stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Wer dagegen gewaltfrei Widerstand leistet, darf nicht strafverfolgt werden. Im Rahmen von büchel65 kam es an mehr als 30 Tagen immer wieder durch gewaltfreie Blockaden zu Behinderungen der Militärroutine. An mehreren Tagen war das Atomwaffendepot für 2 Stunden komplett dicht. Mehr als 450 AktivistInnen haben sich an der Aktion beteiligt. 35 Gruppen sind aus dem ganzen Bundesgebiet und Frankreich angereist.

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