SWR weist Forderung der Freien Wähler zurück / Kein Anspruch auf Teilnahme an der “Elefantenrunde”

Der Südwestrundfunk (SWR) hat am 05.02.2016 auf ein Schreiben der Freien Wähler Rhein-land-Pfalz reagiert, in dem die Partei Programmbeschwerde mit dem Antrag erhoben hat, die Partei gelichberechtigt mit anderen nicht im Landtag vertretenen Parteien an der sogenannten “Elefantenrunde” im SWR Fernsehen zu beteiligen. In dem Antwortschreiben weist Landessenderdirektorin Simone Schelberg den Antrag formal und inhaltlich zurück.

Schelberg weist darauf hin, dass Programmbeschwerde nur gegen bereits ausgestrahlte Sendungen erhoben werden kann. Der Rundfunkrat kann nur im Nachhinein die Programm-entscheidungen des Intendanten überprüfen und ggfs. sanktionieren.

Auch inhaltlich weist die Landessenderdirektorin den von den Freien Wählern formulierten Anspruch auf Teilnahme an der geplanten Diskussionsrunde zurück. Das journalistische Konzept für die Sendung am 10. März 2016 sieht vor, kurz vor der Wahl noch einmal die Positionen der Parteien mit realistischen Aussichten auf einen Einzug in den Landtag bei einer Diskussionsrunde vorzustellen.

Dieses journalistische Konzept folgt dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit und bedeutet gerade nicht, alle vierzehn bei der Landtagswahl antretenden Parteien in eine Sendung einladen zu müssen.

Bei der Beurteilung der Wahlchancen und der Bedeutung der Parteien ist der SWR streng nach den von der Rechtsprechung vorgegebenen Kriterien vorgegangen. Danach kommt es in erster Linie auf die Ergebnisse der Parteien bei vorangegangenen gleichartigen Wahlen an. In einem weiteren Schritt werden Ergebnisse der letzten Bundestagswahl und zwischenzeitliche Landtagswahlergebnisse betrachtet. Weiterhin beurteilt werden etwaige Vertretungen in Länderparlamenten oder Beteiligungen an Regierungen in Bund und Ländern. Weitere Kriterien sind die Zeitdauer des Bestehens einer Partei, ihre Kontinuität, die Mitgliederzahl und der Umfang und Ausbau des Organisationsnetzes.

All diese Kriterien ergeben in der Bewertung, dass die zur Landtagswahl antretende Partei Freie Wähler nicht mit den für die Elefantenrunde vom SWR eingeladenen Parteien vergleichbar ist. Vor diesem Hintergrund lässt sich weder ein Verstoß gegen Programmgrund-sätze des SWR feststellen, noch besteht ein Anspruch der Freien Wähler auf Teilnahme an der Sendung am 10. März 2016.

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