Wollen tut man, an der Umsetzung hapert es

Volker Wissing
Volker Wissing

Zum aktuellen Stand des A1-Lückenschlusse hat die Eifel-Zeitung den rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Dr. Volker Wissing gefragt. Es klingt alles sehr positiv.

Allerdings gibt es derzeit immer noch keine konkreten Termine zur Baureife der einzelenen Bauabschnitte, geschweige denn zum Baubeginn der Abschnitte. Solange sich die rechtlichen Grundlagen schneller ändern, wie das Arbeitstempo der zuständigen Behörden, rückt der Lückenschluss immer wieder in weite Ferne.      

EAZ: Herr Dr. Wissing: Wie ist der Stand der Dinge beim Lückenschluss heute?

Wissing: Der Lückenschluss ist in drei Planungsabschnitte eingeteilt: Kelberg – Adenau (Länge 10,5 km, Kosten 205 Mio. Euro), Adenau – Lommersdorf (Länge 8,7 km, Kosten 226,5 Mio. Euro) und Lommersdorf – Blankenheim (Länge 6 km, Kosten 50 Mio. Euro). Zu den einzelnen Abschnitten kann folgendes mitgeteilt werden:

Kelberg – Adenau: Derzeit werden für den Abschnitt die Unterlagen zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens erarbeitet. Vorgesehen ist eine erneute Offenlage im Jahr 2017.

Adenau – Lommersdorf: Für den grenzüberschreitenden Abschnitt liegt die Federführung bei Nordrhein-Westfalen. Geregelt wird dies durch einen Staatsvertrag aus dem Jahr 2010. Derzeit wird der Vorentwurf zur Abstimmung mit dem Bund erarbeitet.
Lommersdorf – Blankenheim: Die Maßnahme, die ausschließlich in der Zuständigkeit von NRW liegt, befindet sich seit 2012 in der Planfeststellung. Aktuell werden erforderlich gewordene Änderungen in die Planung eingearbeitet. Auch hier ist die Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens in 2017 geplant.

EAZ: Sind inzwischen alle Hausaufgaben auf RLP-Seite  gemacht?

Wissing: Gegenwärtig erarbeitet der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Unterlagen zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens. Nach der ersten Offenlage in 2002 änderten sich wiederholt die rechtlichen Grundlagen, was Überarbeitungen der Planunterlagen erforderlich machte.

Folgende rechtliche Grundlagen haben sich geändert:

  • EU-Richtlinien und deren Umsetzung in nationales Recht, wie die Wasserrahmenrichtlinie
  • Wesentlich strengere Regelungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz
  • Neue Gerichtsurteile zum europäischen / nationalen Gebiets- und Artenschutz
  • Neue Regelwerke im technischen Bereich

Es wurden insbesondere  folgende weitere Untersuchungen erforderlich:

  • Luftschadstoffuntersuchung
  • Schalltechnische Untersuchungen
  • Verkehrsuntersuchungen
  • Alternativenprüfung
  • Untersuchungen zur Nullvariante
  • Untersuchungen der kumulativen Wirkungen (Natura 2000)
  • Bericht zum „Besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag“

EAZ: Wie viele Einsprüche gab es und sind diese alle
abgearbeitet und gibt es Klagen von Lückenschluss-Gegner?

Wissing: Nach der ersten Offenlage (2002) zum Planfeststellungsverfahren des Abschnitts Kelberg – Adenau  wurden ca. 490 Einsprüche vorgebracht. Diese sind bei der Überarbeitung der Unterlagen abgeprüft worden. Die Einsprüche richteten sich insbesondere gegen Umfang und Lage von naturschutzfachlichen  Ausgleichsmaßnahmen. Klagen konnten bislang nicht eingereicht werden, da dies einen Planfeststellungsbeschluss voraussetzen würde.

EAZ: Wann werden wir für die einzelnen Bauabschnitte Baurecht haben?

Wissing: Die Dauer der Planfeststellungsverfahren hängt auch von den während des Verfahrens eingehenden Einsprüchen und möglichen  Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Eine seriöse Abschätzung für das Vorliegen des Baurechts kann deswegen für keinen der drei Bauabschnitte gegeben werden.

EAZ: „Die Umweltbehörden behindern unsere Arbeit nicht“.  Wie sieht es nach einem Jahr tatsächlich aus auf RLP und NRW-Seite?

Wissing: Nach einer Neubewertung der Vogelschutzproblematik im Abschnitt Adenau – Lommersdorf aufgrund von Hinweisen der rheinland-pfälzischen Umweltbehörden werden derzeit Aktualisierungen der Vogelschutzverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.

EAZ: Vielen Dank!

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