Zu der Behauptung, die Staatskanzlei habe Einfluss auf die im Mai 2014 ausgestrahlte Sendung von Markus Lanz zum Fall Tanja Gräff genommen, erklärt Regierungssprecherin Monika Fuhr:

„Die Unterstellung, die Staatskanzlei habe Einfluss auf die im Mai 2014 ausgestrahlte Sendung von Markus Lanz genommen, weise ich zurück. Sie ist falsch. Die Redaktion hatte im Vorfeld der Sendung in der Pressestelle der Staatskanzlei nachgefragt, ob ein Brief der Mutter von Tanja Gräff in der Staatskanzlei vorliege. Als Regierungssprecherin habe ich auf den Anruf reagiert und zurückgerufen. In dem Rückruf habe ich der Redaktion bestätigt, dass dieser Brief in der Staatskanzlei eingegangen sei und für weitere Fragen an die zuständige Staatsanwaltschaft in Trier verwiesen.

Frau Gräff hatte sich im Oktober 2013 mit diesem Brief an die Staatskanzlei gewandt. Daraufhin hat Frau Gräff im November 2013 eine Zwischennachricht der Staatskanzlei erhalten. Auch haben Mitarbeiter/innen der Staatskanzlei immer wieder Kontakt mit Frau Gräff und ihrem Anwalt gehabt. Zudem hat im Februar 2014 ein Gespräch zwischen Frau Gräff und der Ministerpräsidentin stattgefunden.“

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen