Staatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Vermittler von Ryanair-Piloten

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im September 2017 gegen insgesamt fünf Angeschuldigte im Alter zwischen 35 und 62 Jahren Anklage zum Landgericht Koblenz wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 StGB erhoben. In der Anklage wird den Angeschuldigten zur Last gelegt, als Verantwortliche zweier in Großbritannien ansässigen Personaldienstleistungsfirmen in insgesamt 920 Fällen in der Zeit von Januar 2007 bis Juni 2016 fällige Sozialversicherungsbeiträge nicht an die jeweils zuständigen Einzugsstellen abgeführt und die Stellen pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen zu haben.

Einem der Angeschuldigten werden 738 Fälle zur Last gelegt. Die übrigen vier Angeschuldigten sollen den Tatbestand des § 266a StGB gemeinschaftlich handelnd in insgesamt 182 Fällen verwirklicht haben.

Nach dem Inhalt der Anklageschrift setzte die Firma Ryanair im Tatzeitraum insgesamt 277 Piloten ein, die ihr von den beiden britischen Personaldienstleistern auf der Basis von Rahmenverträgen zur Verfügung gestellt worden waren. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Koblenz davon aus, dass die von den Firmen zur Verfügung gestellten und von deutschen Heimatflughäfen eingesetzten Piloten weitgehend in den Geschäftsbetrieb der Firma Ryanair integriert waren. Obwohl den Angeschuldigten bewusst gewesen sein soll, dass die Tätigkeit der bei den beiden britischen Personaldienstleistern beschäftigten Piloten in Deutschland sozialversicherungspflichtig war, sollen sie sie nicht zur deutschen Sozialversicherung gemeldet und die in Deutschland fälligen Beiträge nicht an die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt haben.

Die nicht bezahlten Gesamtsozialversicherungsbeiträge sollen sich auf insgesamt etwa sechs Millionen Euro belaufen. Hinsichtlich weiterer Piloten waren EU-Normen zu beachten, nach denen diese bei einer Beschäftigungszeit von unter einem Jahr in Deutschland im Sozialversicherungsrecht des bisherigen Staates bleiben oder zumindest bleiben können, so dass für sie in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen waren.

Eine Unterrichtung der Medien über die Anklage war erst jetzt möglich, da diese zunächst übersetzt und zugestellt werden musste. Dies ist mittlerweile geschehen. Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Ryanair wegen Anstiftung zu den angeklagten Taten dauern noch an. Das Landgericht Koblenz hat das Hauptverfahren bislang noch nicht eröffnet und einen Termin zur Hauptverhandlung noch nicht bestimmt.

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