Paketzusteller im Visier – Sozialvorschriften kontrolliert

Foto: SGDNord
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Unter Federführung des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) startete heute am 17.12.2013 eine groß angelegte Kontrollaktion bei einem bundesweit tätigen Unternehmen im Raum Koblenz. Zusammen mit dem Polizeipräsidium Koblenz, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wurde auf dem Betriebsgelände als auch in den Betriebsräumen des Paketdienstes kontrolliert.

„Die SGD Nord  in Koblenz hat die Organisation der landesweiten Kontrollaktion übernommen“, so Präsident Dr. Ulrich Kleemann. „Wir sorgen dafür, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Bewusst wurde die auftragsstarke Vorweihnachtszeit ausgewählt. Es soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften bei der hohen Auftragslage nicht gegenüber den wirtschaftlichen Interessen auf der Strecke bleiben.“

Da die Arbeitsplätze in Fahrzeugen von Paketdienstleistern mit hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Fahrerinnen und Fahrer verbunden sind, enthalten die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sinnvolle Regelungen zu den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten. Diese Schutzvorschriften dienen dazu, neben der Verkehrssicherheit auch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Aufgrund von immer häufiger vorgetragenen Beschwerden über die Arbeitsbedingungen im Pakettransportgewerbe soll ein verstärktes Augenmerk auf diesen Bereich gelegt werden. Die Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs der Fahrer wurde dabei so gering wie möglich gehalten.

Durch den erhöhten Kontrolldruck bei Fahrzeugführern, Spediteuren und Verantwortlichen soll ein regelkonformes Verhalten gefördert werden. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sollen beweissicher verfolgt und statistisch erfasst werden.

Die Auswertung wird in Kürze erfolgen. Schon jetzt kann aber gesagt werden, dass Verstöße festgestellt wurden. Wegen technischer Mängel wurden auch einige Fahrzeuge aus dem Verkehr genommen.

 

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