Ja zur Biotonne, unserer Gesundheit zuliebe!

Die Kontamination sämtlicher Flächen mit Krankheitserregern im Umkreis der Biomüll-Sammelcontainer widerspricht jeglicher Hygienevorschrift und jeglichem Infektionsschutz! (Foto EAZ)

Vulkaneifel. Das zentrale Bundesgesetz „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ verpflichtet Privathaushalte seit 2015 zur Mülltrennung. Jahrelang war die Bio-Tonne im Landkreis Vulkaneifel in Verbindungen mit einer 14-tägigen Leerung die Ideallösung mit der alle Beteiligten leben konnten, was die Gebühren anging und vor allem die Hygiene betraf. Weit über 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland verfügen über diese Biotonnen-Holsystem.

Anfang 2020 wurde im Landkreis Vulkaneifel das Einsammeln von Biomüll dahingehend geändert, dass man den Haushalten die Biotonne sozusagen weggenommen und durch sogenannte 800Liter Biomüllcontainer ausgetauscht hat. Das Ergebnis dieser Umstellung konnte man überall im Landkreis Vulkaneifel erleben. Der beauftrage Zweckverband hatte kein Konzept. Die Container quellten über. Überall lagen verdorbene Essensreste rings um die Container. Die Sauerei verschandelt die Landschaft. Mangelnde Hygiene war die Folge. Ein Nährboden für allerhand Krankheiten und Ungeziefer war die Folge. In den anderen Landkreisen des ZweckverbandesA.R.T. landet der Biomüll meistens noch in den Restmülltonnen. Niemand beschwert sich! Es gibt sogar Gemeinden, die überhaupt keinen Biomüll-Container haben. 

Von wegen Hygiene

Es hieß auch, dass die Container nach jeder Leerung gründlich gereinigt werden. Ja, es gibt tatsächlich ein Fahrzeug, ausgerüstet mit einem stationären Hochdruckreiniger, wie man ihn aus Baumärkten kennt – primitiv einfach. Der zuständige „Container-Putzmann“ spritzt die mit Maden und Ungeziefer befallenen Container auf offener Straße, bzw Gehwegen so laienhaft ab, dass durch den strammen Wasserstrahl die Sauerei auf die benachbarten Grundstücke, auf die Straße und auf Gehwege geschleudert wird. Hygiene spielt hier offensichtlich keine Rolle.

Angeblich sind seit Einsatz der Großcontainer die Fehlwürfe merklich zurückgegangen. Das stimmt nach Meinung unserer Zeitung nicht. Man muss sich nur das Elend in den Großcontainer anschauen. Überwiegend Plastiktüten und anderer Unrat werden dort entsorgt. Bei den steigenden Temperaturen kommt der enorme Mardenbefall an allen Biomüll-Containertn hinzu. Einer weiteren Seuchengefahr ist Tür und Tor geöffnet. Warum stoppt das zuständige Gesundheitsamt nicht diese Sauerei ?

Zweitstellige Millionenbeträge fehlen

Warum die Verantwortlichen beim Abfall-Zweckverband die Container favorisiert haben, liegt nach Meinung unserer Zeitung nur an den horrenden Kosten, die in den nächsten Jahren im Zweckverband anfallen. Da gibt es Deponien im Verbandsrevier, die sozusagen grundsaniert werden müssen. Zweistellige Millionenbeträge kostet das. Andere Deponien müssen verlagert werden. Am 01.01.2926 soll es im gesamten Zweckverbandsgebiet gleiche Müllgebühren geben.

Wie bereits von uns berichtet, kann jeder Haushalt im Landkreis Vulkaneifel wieder zurück zum bewährten Holsystem zur Biotonne wechseln. Das Ganze ist nach dem gewollten Systemwechsel natürlich mit Mehrkosten verbunden und soll extra bezahlt werden. Je mehr Haushalte sich für die Biotonne entscheiden, umso weniger werden künstlich erzeugten Mehrkosten ausmachen. Für das Leeren der Biotonnen müssen auch keine neuen  Fahrzeuge angeschafft werden. Remondis hat diese Fahrzeuge. Das Beste wäre, wenn sich möglichst alle Haushalte für die alte Biotonne entscheiden würden. Dann gibt es nämlich keinen nennenswerten Grund, zusätzliche Kosten zu verlangen.

Das zweigleisige Biomüll-System, wie es im Landkreis Vulkaneifel bald starten soll, wird auch in anderen Bundesländern angeboten.  Zum Beispiel im Landkreis Karlsruhe. Auch dort haben die Bürger die Wahl, zwischen Biocontainer im Bringsystem und Biotonne im praktischen und hygienischen Holsystem. Fairerweise muss man dazusagen, dass die Mehrkosten für eine 120 Liter Biotonnen dort mit 96,60 Euro bei zweiwöchiger Leerung berechnet wird. Das nehmen die Bürger gerne in Kauf.

Was darf in die Biotonne?

Wenn doch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein zentrales Bundesgesetz ist, dann fragen wir uns natürlich, weshalb ausgerechnet der Zweckverband A.R.T. eigene Vorschriften für die Befüllung macht. In Baden-Württemberg dürfen alle Nahrungs- und Küchenabfälle, aber auch Grünschnitt wie Rasen, Blumen, Pflanzen, kleiner Baumschnitt und Laub in die Biotonne. Dazu zählen auch Fisch-, Fleisch und Lebensmittelreste, selbst wenn sie verdorben sind. Werden wir von den Verantwortlichen des Zweckverbandes A.R.T. etwa veräppelt? Erfüllt die Weiterverarbeitungsanlage für den Bioabfall des A.R.T. nicht ihren Zweck?

In benachbarten Landkreisen nördlich und östlich vom Vulkaneifel-Kreis sind auch die kleinen Biotonnen im Holsystem im Einsatz und alles funktioniert bestens. Deshalb schlägt die Eifel-Zeitung vor: kehren Sie zurück zur hygienischen Biotonne. Alle Haushalte werden in Kürze angeschrieben.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen