Müllgebühren sollen ab 01.01.2020 verursachergerecht abgerechnet werden

Region Trier. Es gibt keinen Tag, an dem zum Klimaschutz nicht darüber diskutiert wird, was der bessere Weg ist: Klare Verbote oder doch lieber Appelle an das selbstverantwortliche Handeln, bei der sich jede und jeder selbst entscheidet, das eigene Verhalten den Verhältnissen anzupassen und vielleicht auf Geländewagen, Flugreisen und Fleisch aus Massentierhaltung zu verzichten oder sich einzuschränken.

Beim Abfall bzw. Hausmüll können sich die Kundinnen und Kunden des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) nun entscheiden, wie weit ihre Selbstverantwortung geht. Wenn sie sich darauf einlassen oder schon darauf achten, möglichst wenig Abfall zu produzieren, haben sie die Chance weiterhin mit geringen Abfallgebühren auszukommen und damit auch im bundesweiten Vergleich wie bisher mit die niedrigsten Beträge zu zahlen. Wenn nicht, dann wird es teurer. So stellte Verbandsdirektor Max Monzel am 9. August 2019 die für 2020 vorgesehene neue, verursachergerechte Gebührenstruktur den Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsversammlung vor.

Der A.R.T. hat in der Sitzung seinen Verbandsmitgliedern – der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel – empfohlen, das per Beschluss des Gremiums vor zwei Jahren auf den Weg gebrachte Logistikkonzept 2020 nunmehr in der Abfall- und Gebührensatzung umzusetzen. Bevor die Verbandsversammlung im September die Satzungen beschließt, haben die Verbandsmitglieder das Recht über die jeweiligen Gebührensätze in ihren Kreistagen und im Trierer Stadtrat zu diskutieren und zu entscheiden.

Gesetzliche Vorgaben

In Bezug auf die neue Gebührenstruktur richtet sich die A.R.T.-Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben. So darf der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger weder Gewinne noch Verluste planen. Letzteres zeichnet sich jedoch für die kommenden Jahre ab. Sei es, weil wie in Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg die Gebühren seit 13 Jahren auf niedrigstem Niveau waren und nicht mehr auskömmlich sind oder weil die für die 23 Deponiestandorte in der Region errechneten Rückstellungen für die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorgezeit nicht ausreichen. Deshalb waren und sind Gebührenerhöhungen unumgänglich” erklärt Stefan Mock, Bereichsleiter beim A.R.T. und zuständig für die Finanzen, während der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung.

Ziel sind 140 kg Hausmüll pro Person und Jahr ab 2025

Auch nach dem Abfallwirtschaftsplan für Rheinland-Pfalz hat sich der A.R.T. zu richten. Beim Hausmülll geht dieser von einer Zielgröße von jährlich maximal 140 kg pro Einwohner für 2025 aus. Im Entsorgungsgebiet des A.R.T. liegt dieser Wert bei jährlich über 210 kg pro Einwohner. Um die Hausabfallmenge zu senken, hält die Landesregierung unter anderem die Einführung verursachergerechter Gebührensysteme sowie die Förderung der Abfallvermeidung für notwendig. Gleichzeitig verlangt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), dass es im Entsorgungsgebiet des A.R.T. innerhalb von 10 Jahre einheitliche Gebühren gibt. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.

Neue Abfallgebühren ab 2020

Aus diesen Gründen vereinheitlicht der A.R.T. Schritt für Schritt das Leistungsangebot. Außerdem soll es ab 2020 im Entsorgungsgebiet des A.R.T., also in Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel neue und verursachergerechte Abfallgebühren geben. Diese werden zwar von Landkreis zu Landkreis aufgrund der noch bestehenden eigenen Gebührenhaushalte unterschiedlich sein. Die Berechnungsgrundlage wird dagegen einheitlich sein. Dabei wird zunächst festgestellt, wie viele Personen auf einem bebauten Grundstück wohnen. Die Anzahl der Wohnungen spielt keine Rolle. Für jede Person werden 20 Liter für 2 Wochen als Mindestvolumen gerechnet. Daraus ergibt sich, welche Behältergröße mindestens aufgestellt wird. Die kleinste Größe ist eine 80-l-Mülltonne. Diese können sich auf dieser Grundlage bis zu vier Personen teilen. Mit den Gebühren für diese Mülltonne sind 13 Leerungen der grauen Restmülltonne, aber auch die Einsammlung von Altpapier, Sperr-, Bio- und Problemabfall, die Grüngutsammelstellen, die Wertstoffhöfe, die Deponienachsorge und vieles mehr mit abgedeckt.

13 Leerungen pro Jahr sind inklusive – jede weitere Leerung kostet extra!  

In Trier und Trier-Saarburg würde die Gebühr für dieses Paket ab 2020 bei 13 Leerungen eines 80-l-Restabfallbehälters 78,44 €, im Landkreis Bernkastel-Wittlich 124,67 €, im Eifelkreis Bitburg-Prüm 81,56 €, im Landkreis Vulkaneifel 110,44 € pro Jahr kosten. Wer will kann den Behälter auch öfter leeren lassen. Dies ist alle 14 Tage möglich. Jede weitere Leerung kostet für das gewählte Beispiel des 80-l-Abfallbehälters je nach Gebiet zwischen 9,15 € und 9,66 €. Erfahrungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich, wo dieses System schon 2001 eingeführt wurde, zeigen, dass die meisten Nutzerinnen und Nutzer mit 14 bis 17 Leerungen im Jahr auskommen. Außerdem zeigte sich, dass die Anzahl und das Ausmaß an widerrechtlichen Ablagerungen sich unwesentlich verändert hat.

Bürgersprechstunden vor Ort

Natürlich bedeutet das zunächst einmal eine Umstellung und viel Information für Eigentümer, Vermieter, Mieter, Großkunden”, ist sich Stefan Mock sicher. Vom Landkreis Bernkastel-Wittlich durften wir lernen, dass sich das System, das bundesweit angewandt wird, schnell etabliert hat”, fügt er hinzu. Der A.R.T. wird alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Trier sowie den Landkreisen Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel anschreiben und ihnen einen Gebührenrechner mit Wählscheibe zur Verfügung stellen. Dieser wird auch auf der Internetseite des A.R.T. zur Verfügung stehen, wo auch mit Videos das neue System dargestellt werden wird. Außerdem wird der A.R.T. bei den Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen im gesamten Entsorgungsgebiet Bürgersprechstunden einrichten und das System vor Ort in Einzelgesprächen erklären. „Dies setzt allerdings voraus, dass die politischen Gremien die Gebührensäte beschlossen haben und die Höhe der zukünftigen Gebühren feststeht”, erklärt der Bereichsleiter.

Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -trennung

Der A.R.T. bietet auf seiner Internetseite unter www.art-trier.de und am Abfall-Telefon (0651 9491414) zu vielen Abfallarten Tipps zur Abfallvermeidung an und erklärt, was wiederverwendet oder wie am besten verwertet wird. Unter www.art-trier.de/tauschen können ohne Einloggen oder Passwort Gegenstände zum Verschenken oder Tauschen kostenlos inseriert werden.

Gleichzeitig baut der A.R.T. die mechanisch-biologische Trocknungsanlage aus, damit über die Metalle und Ersatzbrennstoffe hinaus weitere Materialien aussortiert und einer höherwertigen Verwertung zugeführt werden können. Insgesamt geht es darum, Ressourcen zu schonen oder im Kreislauf zu halten und die Gebühren so niedrig wie möglich zu gestalten”, erklärt Max Monzel. Unabhängig davon stimmen wir jedes Mal, wenn wir im Supermarkt unterwegs sind, ab: über Klimaschutz, über Rohstoffe und über den Abfall.”

 

 

 

 

 

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