41-jährige Frau versetzt Ex-Freund zwei Messerstiche in den Rücken; Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes

Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 41-jährige Frau aus Trier wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der Körperverletzung. Ihr wird vorgeworfen, am 16.03.2020 in Trier versucht zu haben, ihren Ex-Freund mit zwei Messerstichen in den Rücken zu töten.

Am Vormittag des gestrigen Montags, dem 16.03.2020, erschien ein 48-jähriger Mann mit zwei Stichverletzungen im Rücken und einem blutbefleckten Küchenmesser in der Notaufnahme eines Trierer Krankenhauses. Gegenüber den vom Krankenhauspersonal alarmierten Polizeibeamten teilte er mit, dass es zwischen ihm und einer 41-jährigen Frau, mit der er seit einigen Monaten eine Beziehung geführt habe, zu Differenzen gekommen sei, woraufhin er die Beziehung für beendet erklärt habe und die Wohnung habe verlassen wollen. Als er im Begriff gewesen sei, die Wohnungstür zu öffnen, sei die Frau plötzlich von hinten an ihn herangetreten, und er habe zwei Schläge gegen seinen Rücken verspürt. Erst beim Aufnehmen seiner auf dem Boden stehenden Tasche habe er bemerkt, dass er zwei Messerstiche in den Rücken erhalten habe und sei dann mit der herunter gefallenen Tatwaffe zu Fuß in die nahe gelegene Notaufnahme gelaufen.

Nach Auskunft der behandelnden Ärzte verfehlte einer der Stiche die Lunge des Tatopfers nur knapp. Der Verletzte wurde zunächst stationär zur Behandlung aufgenommen. Für ihn besteht aber keine Lebensgefahr. Nach vorläufiger Bewertung der bisherigen Ergebnisse der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier geführten Ermittlungen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier der dringende Tatverdacht, dass die 41jährige Frau ihren Ex-Freund durch die Messerstiche heimtückisch töten wollte. Gegen sie ist daher ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden.

Die Tatwaffe wurde in der Klinik sichergestellt. Die Beschuldigte wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten noch am Vormittag des Tattages festgenommen. Gegenüber dem Haftrichter des Amtsgerichts Trier räumte sie am heutigen 17.03.2020 die Messerstiche grundsätzlich ein, schilderte die Vorgeschichte der Tat aber abweichend von den Angaben des Geschädigten. Der Haftrichter ordnete Untersuchungshaft gegen sie an. Sie wurde in eine rheinland-pfälzische Justizvollzugsanstalt verbracht. Die Ermittlungen dauern an.

 

 

 

 

 

 

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