A.R.T. entlastet Gewerbebetriebe in der Krise

In den letzten Wochen wurden satzungsgemäß die jährlichen Gebührenbescheide für die Abfallgebühren im Verbandsgebiet des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) zugestellt. Insbesondere Gewerbebetriebe, die aufgrund der aktuellen Restriktionen geschlossen sind, stellt die finanzielle Belastung in Zeiten der Corona-Krise vor Probleme. Der A.R.T. bietet flexible Lösungen, um diese Betriebe, aber auch Privatpersonen, zu entlasten.

Dass die Gebührenbescheide in die Zeit der Corona-Krise fallen, hängt mit den geltenden Satzungen und den darin verankerten Fristen zusammen. Diese verbindlichen Fristen stammen aus einer Zeit, in der Corona noch kein Thema war. Der A.R.T. ist mit seinen Kunden im Austausch, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. „Gewerblichen Kunden bieten wir an, Behälter vorübergehend abzumelden oder ihren Bedarf an die aktuelle Situation anzupassen (z. B. durch kleinere Behälter). Dies unbürokatisch und bereits seit mehreren Wochen.“ erklärt die zuständige Abteilungsleiterin des A.R.T., Elisabeth Friedrich. Die Gewerbekundenberater des A.R.T. sind als direkte Ansprechpartner per E-Mail erreichbar und erläutern im persönlichen Gespräch die individuellen Möglichkeiten.

„Auch für die Zeit nach Corona bieten wir den Gewerbekunden verschiedene Möglichkeiten, die Abfuhrleistungen schrittweise in Abhängigkeit von den betrieblichen Gegebenheiten wieder hochzufahren. Auch hierbei stehen die Gewerbekundenberater den Betrieben zur Seite.“ ergänzt Friedrich.

Ratenzahlung für Privatkunden

Was in einigen Landkreisen bereits seit vielen Jahren üblich war, gilt seit diesem Jahr im gesamten Verbandsgebiet. Abfallgebühren werden zu einem Datum als Vorauszahlung für das ganze Jahr fällig.

„Die Bereitstellung unserer Leistungen ist mit hohen Fixkosten verbunden. Diese können wir nur abdecken, indem wir die Zahlungseingänge rechtzeitig sicherstellen.“ erläutert Frau Friedrich. „Gerade in der derzeitigen Krise trifft dies manche Haushalte jedoch zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Sollte es Probleme mit der hohen Zahllast zum Fälligkeitstermin geben, stehen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail an veranlagung@art-trier.de möglich.“

Gebühren einfach und kostengünstig per Einzugsermächtigung bezahlen

Der A.R.T. weist darauf hin, dass die Erteilung eines SEPA Mandats zum automatischen Einzug der Gebühren für den Kunden eine unkomplizierte Zahlung der Gebühren ermöglicht. Der Zweckverband spart durch die automatisierten Abbuchungen personelle Ressourcen, wodurch die Kosten der Verwaltung positiv beeinflusst werden. Auch dies ist eine Möglichkeit, die Höhe der Gebühren für alle Kunden möglichst niedrig zu halten.

Kontakt

Ansprechpartner Gewerbekunden:

Martin Ferring

E-Mail: gewerbekundenberatung@art-trier.de

Ansprechpartner Privatkunden:

Veranlagung

E-Mail: veranlagung@art-trier.de

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