Änderungen bei den staatlichen Hilfsprogrammen: IHK Trier berät erneut am Wochenende

Trier. Kurzfristig hat es Änderungen bei den staatlichen Hilfsprogrammen gegeben. Unternehmen, die bislang nicht für das Zuschussprogramm des Bundes infrage kamen, könnten nun doch profitieren. So müssen beispielsweise Ersparnisse und Rücklagen nicht mehr aufgebraucht werden, der Bezug von ALG II stellt kein Ausschlusskriterium mehr dar und auch Vereine können antragsberechtigt sein. Anderseits sind nunmehr Unternehmen nur noch dann antragsberechtigt, wenn sie vor dem 11. März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sind. Vorher galt der 31.12.2019 als Stichtag.

Zusätzlich steht nun auch fest, wie Anträge für den Zukunftsfonds der Landesregierung für Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern gestellt werden können. Hier kommt es teilweise zu anderen Voraussetzungen gegenüber dem Bundesprogramm. Außerdem können die Darlehen nur noch in voller Höhe genutzt werden.

Die ergänzenden Hinweise zu den staatlichen Förderprogrammen stellt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier nun auf ihrer Internetseite www.ihk-trier.de/coronavirus bereit. Außerdem richtet die IHK erneut eine Wochenend-Hotline ein.

Die IHK Trier ist erreichbar am Samstag, 4. April 2020, zwischen 9:00 und 13:00 Uhr unter folgenden Hotlines:

  • (06 51) 97 77-5 20
  • (06 51) 97 77-9 01
  • (06 51) 97 77-1 01
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