Aktuelle Landesverordnung regelt ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

„Mit unserer Verordnung regeln wir ein Betretungs- und Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und erhöhen damit den Schutz von besonders gefährdeten Gruppen. Es gilt, krankheitsanfällige Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich zu schützen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zur Verkündung der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung am gestrigen 01.04.2020.

Mit der Änderungsverordnung wird ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich.

Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 1. April 2020 finden Sie hier.

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