Antragsfrist auf Soforthilfe des Landes für Flutopfer am endet am 10.09.2021

Mit Entscheidung des Ministerrats des Landes Rheinland-Pfalz hatte das Land Rheinland-Pfalz Soforthilfen für vom Hochwasser betroffene private
Haushalte beschlossen. Dabei sind private Haushalte antragsberechtigt, die durch die Unwetterkatastrophe im Juli 2021 (insbesondere am 14./15. Juli 2021)
einen Elementarschaden erlitten haben.

Maximal 3.500 Euro können pro Haushalt ausgezahlt werden. Die Zahlungen werden über die Kreise und kreisfreien Städte ausgezahlt.

Zunächst wurde seitens des Landes auf eine Antragsfrist verzichtet, nun steht das Fristende fest.

Bis zum 10. September 2021 besteht noch die Möglichkeit eine Soforthilfe des Landes bei außergewöhnlicher Notlage in privaten Haushalten zu beantragen.

Das Antragsformular steht auf der
Internetseite der Kreisverwaltung
Vulkaneifel www.vulkaneifel.de zum Download zur Verfügung. Zentraler Ansprechpartner ist Rainer Leuer, E-Mail: rainer.lauer@vulkaneifel.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den jeweiligen Sachbearbeitern der Verbandsgemeinden:

VG Daun: Vanessa Lauxen, Tel.: 06592/939-125; E-Mail: vanessa.lauxen@vgv.daun.de

VG Gerolstein: Karolin Saxler, Tel: 06591/13-1103; E-Mail: karolin.saxler@gerolstein.de

VG Kelberg: Heinz-Georg Reuter, Tel: 02692 / 872-43 ; E-Mail: Heinz-Georg.Reuter@VGV-Kelberg.de

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