Außerordentliche Kündigung des MDK-Geschäftsführers wirksam

Koblenz. Am 08.07.2020 hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass die fristlose Kündigung des ehemaligen Geschäftsführers vom 16. Oktober 2013 durch den damaligen Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK) wirksam war. Dem Geschäftsführer waren vielfältige Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Lasten des MDK und zu seinen eigenen Gunsten vorgeworfen worden.
In der Vergangenheit war das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zum Teil heftig kritisiert und wiederholt aus unterschiedlichsten Richtungen aufgefordert worden, in das zivilrechtliche Kündigungsverfahren einzugreifen und beispielsweise den MDK zu verpflichten, seinen ehemaligen Geschäftsführer zu den vorherigen Bedingungen wiedereinzustellen. Mit der heutigen Entscheidung sieht es sich das Ministerium in seiner Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt. Diese Rechtsauffassung hatte es in zahlreichen Stellungnahmen und Berichten an unterschiedlichsten Stellen und Gelegenheiten auch immer vertreten.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz, gilt es nun die Zukunft des MDK Rheinland-Pfalz zu gestalten. Dies gilt vor allem für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können.

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