BA-Haushalt 2021 ermöglicht Stabilisierung von Ausbildung und Beschäftigung in schwierigen Zeiten

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 06.11.2020 den Haushalt für das Jahr 2021 festgestellt. Zugleich genehmigte das Gremium temporär bis zu 5.500 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Folgen der Pandemie wirken sich auch im Jahr 2021 sehr stark auf den Haushalt der BA aus. Den Einnahmen von 36,3 Mrd. Euro stehen Gesamtausgaben von 45,5 Mrd. Euro gegenüber. Das Defizit wird nach aktueller Lage bei rund 9,2 Mrd. Euro liegen. Der Fehlbetrag soll durch die restliche Rücklage (rund 6 Mrd. Euro) und einen Zuschuss des Bundes ausgeglichen werden. Dieser Zuschuss wurde bereits in den Entwurf des Haushaltsgesetzes des Bundes für das Jahr 2021 aufgenommen.

In diesem Jahr wird die BA voraussichtlich die Rekordsumme von insgesamt 62 Mrd. Euro ausgeben. Auch wenn diese Höhe im kommenden Jahr nach aktuellem Stand nicht erreicht wird, liegen die Ausgaben weiterhin deutlich über den Vorjahren.

Die Rücklage der BA, die im Jahr 2019 noch bei 25,8 Mrd. Euro lag, ist Ende 2021 aufgebraucht. Trotz der enormen Herausforderung wird keine sinnvolle Förderung am Budget scheitern. Ohnehin sind das Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld Pflichtleistungen, die immer ausgezahlt werden.

Investitionen in Weiterbildung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung bilden auch im kommenden Jahr einen Schwerpunkt und werden mit 2,2 Mrd. Euro im Haushalt berücksichtigt, 100 Mio. Euro mehr als in diesem Jahr. Unabhängig von der Pandemie verändern weiterhin der Strukturwandel und die fortschreitende Digitalisierung den Arbeitsmarkt. Die BA möchte deswegen bereits ansetzen bevor Arbeitslosigkeit entsteht. Allein für die Beschäftigtenqualifizierung stehen Mittel in Höhe von 890 Mio. Euro zur Verfügung. Durch das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde ein Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses für Geringqualifizierte eingeführt. Dafür sind rund 191 Mio. Euro reserviert.

Die neu gewählte Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu: „Der heute durch den Verwaltungsrat festgestellte Haushalt stellt in schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der BA auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sicher. Junge Menschen können gezielt beim Start ins Berufsleben gefördert und Arbeitssuchende besser in Arbeit vermittelt werden. Arbeitgeber können beim Erhalt von Beschäftigung und bei der Weiterbildung hinreichend unterstützt werden. Uns ist wichtig: Mit diesem Eingliederungs- und Weiterbildungsbudget werden notwendige Qualifizierungen und Vermittlungen auch im zweiten Krisenjahr gesichert.“

Das Budget zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen liegt bei 2,7 Mrd. Euro und somit 40 Mio. Euro über dem Ansatz für dieses Jahr. Damit wird das Ziel verfolgt, möglichst alle sinnvollen Maßnahmen für durch die BA betreute Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu realisieren.

Weiterhin hohe Ausgaben für Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld

Für das Arbeitslosengeld hat die BA rund 19,1 Mrd. Euro eingestellt. Das sind zwar bis zu 4,5 Mrd. Euro weniger als im laufenden Jahr, allerdings liegen die Ausgaben weiterhin deutlich über dem Niveau der Vorjahre.

Für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld sind im nächsten Haushalt 6,0 Mrd. Euro berücksichtigt. Im laufenden Jahr wird die BA voraussichtlich mehr als 19 Mrd. Euro ausgeben. Trotz des prognostizierten Rückgangs sind die Ausgaben im langjährigen Vergleich sehr hoch.

Der Haushalt wurde auf der Grundlage der Herbstprognose der Bundesregierung festgestellt. In der Prognose wird im kommenden Jahr von rund 2,6 Millionen Arbeitslosen ausgegangen. Das sind zwar etwa 100.000 weniger als in diesem Jahr, allerdings weiterhin deutlich mehr als in den Vorjahren. Die Bundesregierung rechnet im Jahresdurchschnitt mit 700.000 Kurzarbeitenden.

 

Bis zu 5.500 temporäre Beschäftigungsmöglichkeiten für schnelle Leistungsgewährung

Der Verwaltungsrat hat bis zu 5.500 temporäre Beschäftigungsmöglichkeiten bewilligt. Dieses Personal soll überwiegend in der Leistungsgewährung eingesetzt werden. Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu:

„Die Beschäftigten der BA arbeiten derzeit unter Volllast. Die Leistungsgewährung steht dabei im Vordergrund und ist für die Betroffenen zentral. Aber dem Verwaltungsrat ist es wichtig, jetzt zusätzlich schnell die Beratung und Vermittlung wieder hoch zu fahren, damit Weiterbildung gestärkt wird und freie Stellen schnell besetzt werden. Deswegen braucht die BA – neben ausreichenden finanziellen Mitteln – gerade jetzt und im kommenden Jahr die nötigen personellen Ressourcen. Wir werden darauf hinwirken, dass die beschlossenen Stellen schnell besetzt werden.“

Bisher hat die BA die historisch hohen Antragszahlen überwiegend mit eigenem Personal aus allen Dienststellen gestemmt und dafür etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung eingesetzt. Diese sollen nun sukzessive wieder in ihre Aufgabenbereiche zurückkehren, damit Kundinnen und Kunden umfassend beraten werden können. Beratung und weiterhin schnelle Leistungsgewährung sind unter den derzeitigen Bedingungen nur mit zusätzlichem Personal zu schaffen.

Der Verwaltungsrat hat deshalb für einen befristeten Zeitraum bis zu 5.500 Beschäftigungsmöglichkeiten in den Haushalt eingestellt. Die bereits im September genehmigten und kurzfristig zu besetzenden 1.000 Beschäftigungsmöglichkeiten sind in diesem Paket enthalten. Der Vorstand wird im ersten Quartal prüfen, ob alle 5.500 Kräfte tatsächlich benötigt werden.

Der Haushalt der BA muss abschließend noch durch die Bundesregierung genehmigt werden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen