Bätzing-Lichtenthäler: Sinnvolle Zusammenschlüsse von Kliniken auf regionaler Ebene nicht durch das Kartellrecht verhindern

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sprach sich im gestrigen Gesundheitsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages und im Anschluss an die 92. Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern in Leipzig dafür aus, das geltende Kartellrecht daraufhin zu überprüfen, ob es den besonderen Bedingungen der Krankenhausversorgung entspreche. „Die Krankenhauslandschaft befindet sich im Umbruch. Viele Kliniken in ländlichen Räumen haben Schwierigkeiten, die zunehmende Komplexität und Differenzierung der medizinischen Leistungen zu bewältigen“, so Bätzing-Lichtenthäler. In vielen Fällen seien dann auch Zusammenschlüsse unterschiedlicher Träger sinnvoll. Damit könnten über die Grundversorgung hinaus in einer Region Schwerpunkte gebildet und damit auch notwendige Qualitätsanforderungen wie Mindestmengen besser erfüllt werden.

Zudem erhöhe das meist die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Krankenhäuser. Leider verhindere das geltende Kartellrecht zum Teil solche notwendigen Strukturänderungen. „In einer Reihe von Fällen, zuletzt in Schleswig-Holstein, wurden geplante Fusionen auf regionaler Ebene vom Bundeskartellamt untersagt. Ich halte Wettbewerb auch im Krankenhausbereich für wichtig. Im Vordergrund muss aber die qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen stehen“, betonte die Gesundheitsministerin. Daher hatten die Gesundheitsminister der Länder auf der Gesundheitsministerkonferenz am 5. und 6. Juni in Leipzig darüber gesprochen, inwieweit man das Fusionskontrollrecht anpassen könne, um sinnvolle Strukturänderungen zu ermöglichen. „Man muss dabei bedenken, dass durch Bundesgesetzgebung aktuell der sogenannte Strukturfonds um vier Jahre verlängert wurde“, erklärte Bätzing-Lichtenthäler. Damit könnten, gespeist aus Mitteln des Gesundheitsfonds und aus Steuermitteln der Länder, bis 2022 deutschlandweit Vorhaben im Umfang von bis zu vier Milliarden Euro verwirklicht werden, unter anderem ausdrücklich auch Konzentrationsmaßnahmen. Fusionen und folgende Standortkonzentrationen seien also ausdrücklich im Sinne des Gesetzgebers.

Auch im gestrigen Gesundheitsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtages wies die Ministerin auf notwendige Strukturveränderungen der Krankenhauslandschaft hin. Sie unterstrich dabei, dass der Auftrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen stationären Versorgung bei den Ländern liegt, die die Leistungserbringung der Krankenhäuser rechtlich durch einen staatlichen Versorgungsauftrag legitimieren. In diesem Zusammenhang sei zunehmend ein Spannungsfeld zwischen der staatlichen Daseinsvorsorge mit der auf eine erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Menschen abzielenden Planungshoheit der Länder und ökonomischen Interessen der Krankenhausträger, aber auch bereichsspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen wie sie sich u.a. aus dem Kartellrecht ergeben, wahrnehmbar. „Wir wollen daher mit dem Bund im Gespräch bleiben, um dort Bereitschaft zu wecken, das Fusionskontrollrecht zu verändern“, betonte die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin.

 

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