Bewältigung der Unwetterschäden – Banken legen Sonderkreditprogramm auf

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt staatliche Hilfen für Elementarschäden. Ob dies für die Unwetterereignisse vom 1. Juni 2018 durch die Landesregierung geschehen wird, ist noch offen.

Die Prüfung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Erfassen aller Schäden im privaten und gewerblichen Bereich sowie in der Land-und Forstwirtschaft durch die Gemeinden.
  2. Weiterleitung der Schadensschätzungen an das Land.
  3. Feststellung durch die Landesregierung eines „außergewöhnlichen Elementarerignisses von überörtlicher Bedeutung“.
  4. Jetzt erst können Anträge auf Entschädigung durch Betroffene gestellt werden.
  5. Prüfung der Berechtigung durch das Land: Die Finanzhilfen des Landes sind Billigkeitsmaßnahmen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht:
  6. Man erhält nichts, wenn es sich um versicherbare Risiken handelt.
  7. Es gibt Einkommenshöchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. (vgl. Anlage)
  8. Es muss sich um existenzgefährdende Schäden handeln.
  9. Für Schäden bis 10.000 € wird grundsätzlich ein Zuschuss bewilligt, darüber hinaus in der Regel Darlehen.
  10. Nicht berücksichtigt werden Schäden unterhalb von 3.000 €.

Verfahrensgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Landes zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (vgl. Anlage).

Für die Schäden an Gemeindeeinrichtungen können nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier in den normalen Programmen Anträge gestellt werden: Dorfgemeinschaftshaus (Investitionsstock), Feuerwehrhaus (Brand- und Katastrophenschutzförderung), Sporthalle (Sportstätteninvestitionsförderung).

Die Kreisparkasse Bitburg-Prüm und die genossenschaftlichen Banken Volksbank Eifel und Raiffeisenbank Irrel werden für Betroffene vergünstigte Kredite bereitstellen.

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