Das Land Rheinland-Pfalz gewährt staatliche Hilfen für Elementarschäden. Ob dies für die Unwetterereignisse vom 1. Juni 2018 durch die Landesregierung geschehen wird, ist noch offen.
Die Prüfung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
- Erfassen aller Schäden im privaten und gewerblichen Bereich sowie in der Land-und Forstwirtschaft durch die Gemeinden.
- Weiterleitung der Schadensschätzungen an das Land.
- Feststellung durch die Landesregierung eines „außergewöhnlichen Elementarerignisses von überörtlicher Bedeutung“.
- Jetzt erst können Anträge auf Entschädigung durch Betroffene gestellt werden.
- Prüfung der Berechtigung durch das Land: Die Finanzhilfen des Landes sind Billigkeitsmaßnahmen, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht:
- Man erhält nichts, wenn es sich um versicherbare Risiken handelt.
- Es gibt Einkommenshöchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. (vgl. Anlage)
- Es muss sich um existenzgefährdende Schäden handeln.
- Für Schäden bis 10.000 € wird grundsätzlich ein Zuschuss bewilligt, darüber hinaus in der Regel Darlehen.
- Nicht berücksichtigt werden Schäden unterhalb von 3.000 €.
Verfahrensgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Landes zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (vgl. Anlage).
Für die Schäden an Gemeindeeinrichtungen können nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier in den normalen Programmen Anträge gestellt werden: Dorfgemeinschaftshaus (Investitionsstock), Feuerwehrhaus (Brand- und Katastrophenschutzförderung), Sporthalle (Sportstätteninvestitionsförderung).
Die Kreisparkasse Bitburg-Prüm und die genossenschaftlichen Banken Volksbank Eifel und Raiffeisenbank Irrel werden für Betroffene vergünstigte Kredite bereitstellen.