Bischof berät mit Gremien und Gruppen über die weitere Synodenumsetzung

Bischof Dr. Stephan Ackermann, Foto: Bistum

Trier – „Die Synode mit ihren Beschlüssen steht nicht in Frage. Es geht um einen bestimmten Teil ihrer Umsetzung, nämlich die Pfarreienreform.“ Das hat Bischof  Dr. Stephan Ackermann bei den Beratungen zum weiteren Weg der Synodenumsetzung (17.-19. Juni 2020) betont. Er und die Bistumsleitung waren mit den diözesanen Räten (Pastoral-, Katholiken-, Priester- und Kirchensteuerrat), den Dekanatsleitungen, den Führungskräfte in Generalvikariat und Caritasverband, den designierten Leitungsteams und der Gesamtmitarbeitervertretung zusammengekommen, um über die Ergebnisse eines Gesprächs in Rom zu berichten und die nächsten Schritte zu diskutieren.

Ackermann machte klar, dass „auch ich selbst ernüchtert und auch ein Stück bedrückt bin durch die massive römische Intervention, nicht zuletzt angesichts der jahrelangen gründlichen Überlegungen, die wir angestellt haben und angesichts auch der kirchenrechtlichen Expertisen, die zu den verschiedenen Fragen eingeholt worden sind“. Er und die Bistumsleitung seien sich allerdings bewusst gewesen, dass „wir mit der Neustrukturierung der Pfarreien in ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Gremienstruktur und in der Konzeption der Leitung bis an die Grenzen des geltenden Kirchenrechts gehen würden“. Die Kongregation hat zu diesen Aspekten des Gesetzes Änderungen angemahnt, ebenso wie zur Rolle der Priester.

Der Bischof berichtete von einer kooperationsbereiten Gesprächsatmosphäre: „Es wurde uns nicht der Eindruck vermittelt, dass Rom über das Bistum Trier und den Bischof zu Gericht sitzt.“ Er habe im Gespräch deutlich gemacht, unter welchen Herausforderungen das Bistum Trier derzeit steht; und dass die Diözesansynode und der Bischof ihre Verantwortung darin sehen, nicht nur Antworten zur Bewältigung der Krise zu geben und Vorhandenes zu bewahren, sondern „einen neuen missionarischen und diakonischen Auftrag für die Kirche von Trier zu formulieren“.

Die Inhalte der Synode sind nicht in Frage gestellt

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg betonte, die Inhalte der Synode seien nicht in Frage gestellt: Ziel bleibe, diakonisch und missionarisch in der Welt von heute für und mit den Menschen in ihrem konkreten Leben präsent zu sein und zu wirken. „Unangefochten sind die pastoralen Entwicklungsprozesse für Liturgie, Katechese, Familie, Inklusion im Licht der sieben Leitsätze des Rahmenleitbilds, der vier Perspektivwechsel, im Bemühen um eine qualitätsvolle und verbindliche Weiterentwicklung.“ Auch das Konzept  der „Orte von Kirche“ stehe nicht zur Debatte: „.Es hat bereits an vielen Stellen die Wahrnehmung darüber, wo die Kirche wirkt, verändert.“

Allerdings seien im Gespräch in Rom „rote Linien aufgezeigt“ worden, sagte von Plettenberg (vgl. Präsentation). Den Schritt von derzeit über 880 Pfarreien in 172 Pfarreiengemeinschaften zu 35 Pfarreien der Zukunft werde Rom nicht mittragen. Angefragt sei die Rolle der Priester, von denen eine Vielzahl nicht mehr als Pfarrer im Sinne des Kirchenrechts wirken könnten. Auch sei die Leitung in einem Team auf Augenhöhe nicht vereinbar mit dem Kirchenrecht, ebenso wenig wie die Definition eines pastoralen Rates als Entscheidungsgremium. An diesen Fragen werde nun in enger Abstimmung mit Rom weitergearbeitet, kündigte der Generalvikar an, und das Gesetz entsprechend überarbeitet.

Offener und konstruktiver Austausch

Die Reaktionen der Teilnehmenden auf diese Informationen waren vielfältig: von Ernüchterung über Verletzung, Ärger und Wut; aber auch der Bestätigung, dass Rom damit den Sorgen vieler Menschen im Bistum Rechnung trage; bis hin zu konstruktiven und pragmatischen Lösungsansätzen und immer wieder auch der Zusage, den Weg weiter mitzugehen, äußerten die Frauen und Männer offen ihre Meinung. Viele eint die Sorge um die Einheit im Bistum. Vielfach wurde der Blick auf die ehrenamtlich Engagierten gelenkt, etwa mit der Sorge, dass aufgrund der römischen Einschränkungen viele „abspringen“ würden. Bischof Ackermann räumte ein, dass es darüber hinaus bis heute bei einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Menschen im Bistum Befürchtungen, Widerstände und erhebliche Kritik gegen das geplante Umsetzungsgesetz gebe – trotz aller Informations- und Anhörungsveranstaltungen mit Tausenden von Teilnehmenden und trotz allem Werben, diesen Weg der strukturellen Veränderungen und Erneuerung mitzugehen. Kritische Anfragen kamen auch zum Tempo der Umsetzung oder der möglicherweise zu starken Fokussierung auf die eher strukturellen Fragen. Auch hier sagten Bischof und Generalvikar eine selbstkritische Reflektion des Prozesses zu.

Pastorale Konzepte in weiten Räumen vorantreiben

Am Ende der Beratungen kristallisierte sich die Idee heraus, zunächst die Pfarreiengemeinschaften zu Pfarreien zu fusionieren und die bislang geplanten Pfarreien der Zukunft als Pastoral- oder Seelsorgeräume zu verstehen. Auf dieser übergeordneten Ebene könne etwa die Verwaltung gebündelt werden. Unisono sprachen sich die Beraterinnen und Berater dafür aus, die pastoralen Konzepte, die die Synode angestoßen hat und zu denen in den vergangenen Jahren Teilprozessgruppen gearbeitet hatten, voranzutreiben. Dafür könnten pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Ebene eines Pastoral- oder Seelsorgeraums den Auftrag erhalten und so alle begleiten und unterstützen, die vor Ort in den konkreten Lebenswirklichkeiten der Menschen unterwegs sind. So könne dem Wunsch nach Nähe innerhalb der Pfarrei und der auch von Rom anerkannten Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Pfarreienlandschaft Rechnung getragen werden. Gemeinsame Verantwortung werde vor allem durch bischöfliche Delegation von Aufgaben an Priester und Laien möglich, die sich zu einem kollegialen Miteinander verpflichten können.

Generalvikar von Plettenberg kündigte an, dass nach dieser ersten Beratungsphase eine Arbeitsphase mit Vorschlägen für die Überarbeitung des Gesetzes folgen werde, an der neben den Führungskräften von Bistum und Caritas weitere Personen mit externem Fachwissen mitarbeiten würden. Nach den Sommerferien werde es eine weitere synodale Beratung geben sowie die Abstimmungen mit Rom. Konkrete  Umsetzungsschritte könnten dann 2021 und 2022 gegangen werden. „Statt eines starken Schnitts mit einer grundlegenden Neuaufstellung steht jetzt eher eine behutsamere Entwicklung an“, sagte von Plettenberg. Was ein Ziel ist, formulierte einer der Teilnehmer: „Weitergehen nicht mit faulen Kompromissen, sondern im Sinne der Einheit im Bistum.“

Die Videostatements von Bischof Ackermann und Generalvikar von Plettenberg (auch schriftlich) sowie eine Übersicht der Beratungsgegenstände sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.

Nach Beschwerden einer Priestergemeinschaft und von Gläubigen aus dem Bistum gegen das im Oktober erlassene „Umsetzungsgesetz“ hatte die römische Kleruskongregation das Gesetz ausgesetzt und Anfang Juni bei einem Gespräch Bedenken zu verschiedenen Aspekten geäußert (siehe https://www.bistum-trier.de/news-details/pressedienst/detail/News/dem-auftrag-der-synode-gerecht-werden-bedenken-rechnung-tragen/).

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