Breitbandausbau in sieben Gemeinden im Eifelkreis: Klage gegen den Eifelkreis in zweiter Instanz zurückgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat durch Beschluss vom 23.07.2021 im Rechtsstreit der Firma EFN Eifelnet Internet-Provider GmbH, Euskirchen, gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier vom 10. September 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das OVG hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier vollumfänglich bestätigt und dem Eifelkreis die ordnungsgemäße Durchführung des notwendigen Markterkundungsverfahrens als Grundlage für die Durchführung des geförderten Breitbandausbau bescheinigt.

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm begrüßt sehr, dass der dringend notwendige geförderte Breitbandausbau für die Bevölkerung und die Unternehmen in den betroffenen Gemeinden hierdurch in greifbare Nähe rückt. Betroffen von dem Klageverfahren ist die Durchführung des geförderten Breitbandausbaus in den Gemeinden Biersdorf am See, Burbach (teilweise), Oberweiler, Neidenbach, Neuheilenbach, Wiersdorf und Wißmannsdorf Ortsteil Koosbüsch.

Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Allerdings kann der Kläger gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim OVG einlegen. Die Beschwerde ist gegebenenfalls innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils an die Klägerin einzulegen

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