Bürgerfreundliche Müll-Gebührenpolitik in der Stadt Zülpich

• Gebührensatzungen der Stadt Zülpich sehen für 2020 keine Erhöhungen vor

Im Jahr 2020 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich keine Gebührenerhöhungen geben. Das hat der Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2019 beschlossen. Auch Steuererhöhungen sind nicht geplant. Demnach bleiben die Abfallgebühren in Zülpich im dritten Jahr in Folge konstant, nachdem sie in den Jahren 2013 bis 2018 bereits jeweils gesenkt worden waren.

Laut neuer Gebührensatzung der kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Zülpich, die der Stadtrat einstimmig verabschiedet hat, kostet die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne – wie schon in den Jahren 2018 und 2019 – weiterhin 2,40 Euro. Die Leerungsgebühr für den 120-Liter-Behälter bleibt weiterhin bei 3,35 Euro, und für den 240-Liter-Behälter werden auch im kommenden Jahr 6,20 Euro fällig. Ebenfalls im dritten Jahr unverändert bleiben in 2020 die Bereitstellungsgebühren. Sie belaufen sich für eine 80-Liter-Tonne auf 56 Euro beziehungsweise 35 Euro für eine Einzelperson, für eine 120-Liter-Tonne auf 84 Euro und für eine 240-Liter-Tonne auf 168 Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die Stadt Zülpich 2766 Euro in Rechnung. In der Bereitstellungsgebühr sind die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonderund Papierabfallentsorgung bereits enthalten.

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