Bürgerinitative „Rettet das Freibad Wittlich“ bestreitet jetzt den Klageweg

Trier/Wittlich. Die Vertreter des Bürgerbegehrens „Rettet das Freibad Wittlich“ haben am 3. Mai 2021 beim Verwaltungsgericht Trier eine Klage gegen den Rat der Stadt Wittlich erhoben. Dieser hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 beschlossen, das Vitelliusbad als Kombibad mit reduzierten Freibadbecken neu zu bauen. Demgegenüber ist das Bürgerbegehren darauf gerichtet, das Freibad mit den bisherigen Wasserflächen zu erhalten. Am 26. März 2021 beschloss der beklagte Stadtrat jedoch, das Bürgerbegehren sei unzulässig, da die hierzu vorgelegte Begründung nicht die rechtlichen Anforderungen erfülle und das Bürgerbegehren einen gesetzeswidrigen Antrag zum Gegenstand habe. Hiergegen wenden sich die Vertreter des Bürgerbegehrens und begehren nunmehr die gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

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