BWV arbeitet intensiv an aktuellen Themen – Düngenovelle wird abgelehnt!

Koblenz. Während einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Pflanzliche Produktion und Erneuerbare Energien wurde die Düngeverordnung, der Bodenschutz, die Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung sowie die Auswirkungen der Energiewende für Biogasanlagen intensiv behandelt. In allen Bereichen liegen Forderungen des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau vor, die Landwirtschaft zu stärken, Auflagen auf ein Minimum zu reduzieren und die Eigenverantwortung der in Deutschland sehr gut ausgebildeten landwirtschaftlichen Unternehmen wieder anzuerkennen.

So forderte der Verband bezüglich der Zukunft der Biogasanlagen endlich rechtliche Rahmenbedingungen zu verabschieden, die den Betreibern der Anlagen ausreichend hohe Erlösperspektiven bieten. Hierfür seien u.a. eine Verlängerung und eine Erhöhung der Ausschreibungsvolumen notwendig.

Bezüglich der Verbringung von Wirtschaftsdüngern besteht seitens des Verbandes Interesse daran, die Massenbewegungen der Wirtschaftsdünger besser nachvollziehen zu können. Dies betreffe vor allem die Wirtschaftsdüngerverbringung aus den Niederlanden, Belgien, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Deutlich wendete sich der Verband allerdings auch gegen eine Stigmatisierung der organischen Düngemittel. Es sei durchaus sinnvoll und auch notwendig, in Regionen mit geringen beziehungsweise keinen Viehbeständen jederzeit organische Düngemittel in ausreichender Menge ausbringen zu können. Dies spare einerseits mineralische Dünger ein und andererseits würden die Bodenstrukturen gerade in den vieharmen Regionen verbessert.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt diskutierten die Landwirte über Erosionsschutzmaßnahmen und die Möglichkeiten des bodenschonenden Maisanbaus. Für fachlich sinnvolle Bewirtschaftungsweisen sei der Bauern- und Winzerverband jederzeit offen. Schließlich sei es im Sinne der Landwirtschaft, die Bodenkrume und deren Fruchtbarkeit zu erhalten.

Am Ende der Tagung war die aktuelle Düngeverordnung sowie deren geplante Novellierung zentrales Thema. Dabei diskutierten die Ausschussmitglieder über die aktuellen und geplanten Auflagen. Unter besonderem Fokus standen dabei die Anforderungen innerhalb der „Roten Gebieten“, die voraussichtlich auf die Landwirtschaft zukommen werden. Dabei wurde die exzessive und fachlich nicht nachvollziehbare Ausdehnung der „Roten Gebiete“ ebenso kritisiert wie die völlig überzogenen geplanten Auflagen in diesen Regionen. Aus diesem Grund klagt schließlich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau gemeinsam mit einem Eifeler Landwirt gegen die aktuelle Ausgestaltung dieser Verordnung. Der Verband fordert außerdem schnellstmöglich die Umsetzung einer praxisnahen Binnendifferenzierung. Außerdem müsse den Betrieben ermöglicht werden, sich innerhalb der „Roten Gebiete“ von den Auflagen befreien zu können. Dies sieht der aktuelle Entwurf zur Düngeverordnung nicht vor. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat eine entsprechend scharfe Stellungnahme zur Novellierung der Düngeverordnung verfasst und eingereicht.

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